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Auf die (Betriebs)-Werte kommt es an

Hannover.- (fb) „Was ist mein Betrieb eigentlich wirklich wert?“ Diese Frage wird spätestens dann wichtig, wenn es darum geht, die Nachfolge oder Übergabe zu regeln. Und es gibt dabei einiges zu beachten. Wir sprachen mit Dr. Matthias Lankau, dem Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik und Unternehmensberatung bei der Handwerkskammer Hannover.

Herr Dr. Lankau, wann ist eine Betriebswertermittlung unerlässlich?

Lankau: Es gibt verschiedene Gründe bei denen wir zu einer Bewertung raten. Ganz besonders häufig dann, wenn die Nachfolge eines Betriebes geregelt werden muss. Mit der Bewertung lässt sich die Finanzsituation im Ruhestand besser planen. Zusätzlich schafft sie eine belastbare Verhandlungsgrundlage für die Einigung auf einen Kaufpreis. Übernehmern wiederum erleichtert eine Bewertung die Finanzierung der Übernahme im Kontakt mit ihrer Bank. Darüber hinaus ist eine Bewertung sinnvoll, wenn das Erbe geregelt werden muss oder es um eine Scheidung geht.

An welchen Kriterien wird der Wert eines Handwerksbetriebes bemessen?

Die Unternehmensbewertung besteht grundsätzlich aus zwei Schritten: Aus der Substanzwertermittlung, also der Bewertung von Maschinen, Anlagen und der Betriebseinrichtung sowie und der Bewertung der Ertragskraft des Betriebes. Den Ertragswert ermittelt man unter anderem anhand der jüngeren Jahresbilanzen. Durch diese beiden Schritte können wir ebenfalls die Höhe des sogenannten Firmenwerts berechnen.

Für Handwerksbetriebe wendet man spezifische Bewertungskriterien an. Genauer gesagt den so genannten AWH-Standard. Diesen Standard hat der Arbeitskreis der Wertermittelnden Betriebsberater im Handwerk, kurz AWH, festgelegt. Der Hintergrund ist, dass viele Betriebsinhaber noch selbst mit anpacken und den Betrieb stark prägen. Das berücksichtigt der AWH-Standard. Außerdem bezieht er die individuelle Struktur des Betriebes, etwa den Aufbau des Kundenstamms,  oder den Standort mit ein. Wir erreichen damit also eine differenzierte Bewertung der Ertragskraft des Betriebes sowie des Firmenwerts und bekommen auch ein Bild vom Zeitwert des betrieblichen Anlagevermögens.

Letztendlich bestimmt natürlich der gezahlte Preis den Wert eines Betriebes. Dennoch hat die Praxis gezeigt, dass wir mit AWH-Standard unseren Betrieben eine realistische Einschätzung geben können. Nicht zuletzt deshalb wird der Standard von Banken und Finanzverwaltungen akzeptiert und sogar von Bundeswirtschaftsministerium empfohlen.

Wie unterstützt die Handwerkskammer Betriebe, die eine Bewertung vornehmen lassen wollen?

Wir verfügen über einen reichhaltigen Schatz an Erfahrungen in der Bewertung von Handwerksbetrieben unterschiedlichster Gewerke. Diesen stellen wir unseren Mitgliedsbetrieben selbstverständlich kostenfrei zur Verfügung. Auftraggeber einer Bewertung ist stets der Betriebsinhaber und die Ergebnisse werden natürlich vertraulich behandelt. Auf der Internetseite der Handwerkskammer Hannover haben wir alles Wichtige zu dem Thema zusammengefasst. Die Betriebe können einfach Kontakt mit uns aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren. Dann geht alles seinen Gang.

Kontakt:

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter ökonomische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 464

Fax +49 511 34859 432

lankau--at--hwk-hannover.de

Martina Mahler

Assistentin des Geschäftsführers Wirtschaft

Tel. +49 511 34859 463

Fax +49 511 34859 432

mahler--at--hwk-hannover.de