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Aufstiegs-BAföG jetzt beantragen!

Hannover.- Das wichtigste Förderinstrument der beruflichen Bildung wurde zum 01. August 2020 massiv verbessert.  Zu diesem Zeitpunkt trat die 4. Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) oder „Aufstiegs-BAföG“ in Kraft. Bis zu vier Fortbildungsmaßnahmen können seitdem gefördert werden.

Die Nachfrage bei der für die Umsetzung des Aufstiegs-BAföG`s zuständigen NBank ist enorm hoch. In diesem Jahr wurden bereits über 47 Millionen Euro ausgezahlt. Dies übertrifft die Auszahlungen aus dem Jahr 2019 in Höhe von 34 Millionen Euro bereits jetzt deutlich. Anders als im Schüler-BAföG spielt das Elterneinkommen keine Rolle. Allerdings ist das Einkommen des Ehegatten und bestehendes Vermögen zu beachten. Hohe Freibeträge sorgen allerdings für einen fairen Ausgleich.

Da sich die Zuschüsse für Verheiratete mit Kindern erhöht haben, ist die Förderung so familienfreundlich wie noch nie. Bei einer Familie mit 2 Kindern können -selbst wenn der Ehegatte jährlich 50.000 Euro verdient- noch über 1.100 Euro an den Fortbildungsteilnehmer ausgezahlt werden. Alleinerziehende können in der Zeit der Fortbildung zusätzlich für jedes Kind unter 14 Jahren 150 € im Monat erhalten - und das auch bei berufsbegleitenden Maßnahmen.

Von dem neugestalteten Aufstiegs-BaföG profitiert auch das Handwerk: Techniker*innen, Fach- oder Betriebswirte*innen sowie Meister*innen wird durch die finanzielle Unterstützung der Weg für eine weitere Karriere geebnet. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, sowie bei Vollzeitmaßnahmen auch Lebenshaltungskosten.

„Die Förderung über das Aufstiegs-BAföG ist zum einen ein bildungspolitischer Erfolg, weil die Gleichbehandlung zwischen geförderter hochschulischer Ausbildung (StudentenBaföG) und Aufstiegsfortbildung nach dualer Berufsausbildung forciert wird“, erklärt Matthias Mölle, Leiter der Akademie des Handwerks der Handwerkskammer Hannover.

Zum andern stelle die Unterstützung eine nicht unerhebliche finanzielle Entlastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in kaufmännischen oder gewerblich-technischen Maßnahmen dar, da Lebenshaltungskosten, Lehrmaterialien und zum Teil Materialkosten für das Meisterstück besser finanziert werden können, so Mölle. (17.11.2020)



 Sie möchten sich weiterbilden und haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten? Dann melden Sie sich bei der Akademie des Handwerks:

Matthias Mölle

Leiter der Akademie des Handwerks

Tel. +49 511 34859 373

Fax +49 511 34859 370

moelle--at--hwk-hannover.de