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Begabtenförderung aufgestockt

Hannover.- (see) Wer seine duale Ausbildung mit guten Noten abschließt, der kann sich bei der  Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) um ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Zum 1. Januar 2020 ist die maximale Förderhöhe von 7.200 Euro auf 8.100 Euro erhöht worden. Wer in das Programm des Bundesbildungsministeriums aufgenommen wird, der kann sich mit dem Geld aus dem Fördertopf nach dem Abschluss seiner Ausbildung weiterqualifizieren.

Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmer erfüllen?

Die Bewerber müssen in ihren Gesellen- oder Abschlussprüfungen ein Gesamtergebnis von besser als gut oder eine Platzierung unter den ersten drei bei einem beruflichen Leistungswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene vorweisen können. Außerdem können die Arbeitgeber oder die Berufsschule begabte Auszubildende vorschlagen. Grundsätzlich dürfen die Bewerber nach Auskunft des Bundesbildungsministeriums nicht älter als 24 Jahre sein.

Wie bewirbt man sich?

Die Auswahl der neuen Stipendiaten aus dem Handwerk erfolgt durch die Handwerkskammer Hannover in der Regel jeweils im Januar. Hilfreich ist ein erstes Beratungsgespräch über die Möglichkeiten der Weiterbildung durch das Stipendium. Die Handwerkskammer entscheidet dann nach Maßgabe der Förderrichtlinien des Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt den Förderbetrag aus.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Nach der Aufnahme in das Programm können Stipendiaten ihre Weiterbildungen selbst auswählen. Gefördert werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen, wie zum Beispiel Meistervorbereitungskurse. Ebenfalls förderfähig sind anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen.

Den Personen, die ins Stipendium aufgenommen werden, stehen über einen Zeitraum von drei Jahren Fördergelder in Höhe von insgesamt 8100 Euro zur Verfügung. Der Eigenanteil beträgt jeweils 10 Prozent der Fördermaßnahme. (06.01.2020)

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