begabtenfoerderung _FBZ2014_ Zahntechniker 46, fbz, zahntechnikerhandwerk, izn, begabtenförderung
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Begabtenförderung Berufliche Bildung

Besonders erfolgreiche Gesellinnen und Gesellen können ein Stipendium zur Förderung beruflicher Weiterbildung erhalten. Gefördert werden können Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die jünger als 25 Jahre sind.

Die Qualifizierung wird durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder durch den Sieg des Praktischen Leistungswettbewerbs der Handwerksjugend auf Landesebene oder einem begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschulde nachgewiesen. Wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber als freie Stipendien gibt entscheidet ein Auswahlverfahren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen. Ebenfalls förderfähig sind anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen. Förderschwerpunkte sind beispielsweise Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. die Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Die Stipendiaten und Stipendiatinnen wählen ihre Maßnahmen selbst aus. Über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer.

Wie hoch und über welchen Zeitraum wird gefördert?

Über drei Förderjahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.700 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Die Mittel für die Finanzierung werden aus einem Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bereitgestellt. Die maximale Fördersumme beträgt 8.100 Euro.

Wer führt das Förderprogramm durch?

Für Absolventinnen und Absolventenhandwerklicher Ausbildungsberufe wird das Programm durch die zuständige Handwerkskammer durchgeführt. Sie übernimmt die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ihre Beratung und Förderung im Einzelfall und entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt den Förderbetrag aus.

Wo bekommt man die Bewerbungsunterlagen?

Die Auswahl der neuen Stipendiatinnen und Stipendiate erfolgt in der Regel jeweils im Januar. Die Bewerbungsunterlagen können Sie bei Ihrer Handwerkskammer anfordern.



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