Matthias Mölle, Leiter der Akademie des Handwerks (links im Bild) sprach u.a. über die Bedeutung des Fördermittelprogramms.
Matthias Mölle, Leiter der Akademie des Handwerks (links im Bild) sprach auf der Jubiläumsfeier u.a. über die Bedeutung des Fördermittelprogramms.

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung feiert 25-jähriges Jubiläum - was sich konkret hinter dem Fördermittelprogramm verbirgt, erfahren Sie hier.Berufliche Talente fördern

Hannover (ak). – Motivierte und engagierte berufliche Talente stehen bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Mittelpunkt. Und das seit mittlerweile 25 Jahren. Auf der Jubiläumsfeier zog Matthias Mölle, Leiter Akademie des Handwerks der Handwerkskammer Hannover, Bilanz. Das Ergebnis: In den letzten 25 Jahren sind bei der Handwerkskammer Hannover rund 1.000 Stipendiate aufgenommen und etwa 3,6 Millionen Euro Fördermittel vergeben wurden.

Das Förderprogramm vergibt auch in Zukunft Stipendiate. Wir stellen Ihnen das Förderprogramm der SBB hier noch einmal konkreter vor.

Was verstehe ich unter dem Förderprogramm der SBB?

Im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung koordiniert die SBB zwei Förderprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung. Das Programm fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen sowie berufsbegleitende Studiengänge.

Das Aufstiegsstipendium schafft Studienanreize für berufserfahrene Fachkräfte mit oder ohne schulische Berechtigung zum Hochschulzugang. Als akademisches Begabtenförderungsprogramm unterstützt es sowohl berufsbegleitend Studierende als auch Vollzeitstudierende für die Dauer ihres Studiums (Regelstudienzeit).

Welche Voraussetzungen muss ich für das Weiterbildungsstipendium bzw. für das Aufstiegsstipendium erfüllen?

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie – auf das Handwerk bezogen – eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage der Handwerksordnung (HwO) absolviert haben. Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Um ein Aufstiegsstipendium bewerben kann sich, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet hat und besondere berufliche Leistungen belegen kann. Beim Aufstiegsstipendium gibt es keine formale Altersgrenze. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Getragen wird die SBB von einer Partnerschaft zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und drei Kammerorganisationen:

  • dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag,
  • dem Deutschen Handwerkskammertag und
  • dem Bundesverband der Freien Berufe.

Im Weiterbildungsstipendium setzen vor Ort die Kammern und weitere Berufsbildungsstellen die Förderung unentgeltlich für ihre Prüfungsteilnehmenden um. Im Aufstiegsstipendium informieren die Kammern über das Förderprogramm. Interessierte an diesem Programm verweisen sie an die SBB, die die Auswahlverfahren organisiert.

Für die Handwerkskammer Hannover ist die Akademie des Handwerks zuständig. Haben Sie Fragen oder möchten sich konkret beraten lassen? Dann wenden Sie sich gerne an:

Möchsten Sie sich zum Förderprogramm der SBB beraten lassen? Dann wenden Sie sich gerne an:

 Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie hier.

 Den Live-Stream des Jubiläums können Sie hier sehen.