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Die Steuerbescheide des Zoll ändern die Einstufung von Handwerksfahrzeugen von Lkw zu Pkw.Betriebe können Einspruch einlegen

Hannover.- (fb) Seit Ende Dezember 2018 häufen sich Fälle, in denen Handwerksfahrzeuge  die als „Lkw“ zugelassen sind und bislang auch steuerlich wie Nutzfahrzeuge behandelt wurden, durch den Zoll als „Pkw“ eingestuft werden.  Wenn die Fahrzeuge als Pkw gelten, bedeutet das, dass die Betriebe pro Fahrzeug teils mehrere hundert Euro zusätzlich an Steuern zahlen müssen.

Hintergrund: Die Zollbehörden wollen insbesondere sogenannte (meist privat genutzte) „Pick Ups“ neu bewerten. Laut Gesetz gilt nämlich die zulassungsrechtlichen Einordnung als Lkw nicht mehr, wenn das Fahrzeug überwiegend Personen befördert und die Einstufung als Pkw zu einer höheren Steuerbelastung führt.

Auf die Bodenfläche kommt es an

Ein leichtes Nutzfahrzeug dient für die Steuerbehörden überwiegend der Personenbeförderung, wenn es über drei bis acht Sitzplätze – ausgenommen Fahrersitz – verfügt und die der Personenbeförderung dienende Bodenfläche mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs beträgt.

Von dieser neuen Regelung sind zunehmend klassische Nutzfahrzeuge im Handwerk betroffen, insbesondere Pritschenwagen mit Doppelkabinen. Seit Ende 2018 werden vom Zoll die von den Zulassungsstellen gemeldeten Daten über die Anzahl der Sitzplätze genutzt - und geänderte Kfz-Steuerbescheide verschickt. In diesem automatisierten Verfahren wird das Verhältnis der Flächen außer Acht gelassen.

Einspruch gegen den Steuerbescheid ist kostenfrei

Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) rät deshalb in diesen Fällen dazu, gegen den geänderten Kfz-Steuerbescheid Einspruch bei der Zollbehörde einzulegen und sowohl die Anzahl der Sitzplätze als auch die Flächenaufteilung des eigenen Fahrzeugs zu überprüfen. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Erhalt des Bescheides. Das Einspruchsverfahren vor der Zollbehörde ist kostenfrei. Gegebenenfalls kann der Einspruch zurückgenommen werden. Der ZDH sammelt aktuelle entsprechende Fälle und wird in Kürze mit dem Bundesfinanzministerium in Kontakt treten, um hier eine handwerksgerechte Lösung zu erreichen. (01.02.2019)

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