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Corona-Härtefallhilfen

Hannover.- Dafür stellen Bund und Länder 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Hilfe soll Betrieben zugutekommen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe.

Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält.

Antragsberechtigt sind laut Bundeswirtschaftsministerium Unternehmen und Solo-Selbstständige, die Corona-bedingt „außerordentliche Belastungen zu tragen haben, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen“.

Die Höhe der Härtefallhilfe richte sich im Einzelfall nach der bisher nicht ausgeglichenen Belastung und orientiere sich insbesondere an den förderfähigen Fixkosten.

Die Entscheidung über Anträge sowie die Art und Höhe der Härtefallhilfe treffen die Länder in eigener Regie. Daher rät die Antragswebsite haertefallhilfen.de dazu, sich vor einem Antrag über die genauen Voraussetzungen im eigenen Bundesland zu informieren. Ein Rechtsanspruch auf die Hilfe bestehe nicht.

Anträge sind durch einen „prüfenden Dritten“ zu stellen, zum Beispiel einen Steuerberater. (26.05.2021)

Ansprechpartner:

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter ökonomische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 464

Fax +49 511 34859 432

lankau--at--hwk-hannover.de



 Weitere Infos  finden Sie unter haertefallhilfen.de.