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02.02.2023: Die niedersächsische Corona-Verordnung wurde angepasst und damit weitere Erleichterungen für das Handwerk umgesetzt. Hier die wichtigsten Punkte.Umfassende Lockerungen: Das müssen Betriebe wissen

Die Landesregierung hat seine Corona-Regeln erneut überarbeitet. Damit gehen weitere Lockerungen einher, die unter anderem für Handwerkerinnen und Handwerker sowie Betriebe gelten. (05.04.2022)


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02.02.2023: Ab dem 1. Mai 2022 gelten neue Vorgaben für die Lehrgangsteilnahme auf dem Campus Handwerk. Viele Maßnahmen sind freiwillig oder liegen in der Entscheidung der Lehrgangsleitung. Aber nicht alle.Neue Corona-Regeln für Kursteilnehmende

Wer zu Kursen oder Veranstaltungen auf den Campus Handwerk in Garbsen gehen will, muss die neuen Corona-Regelungen beachten. Sie sind ab dem 1. Mai wirksam. (29.04.2022)


Corona Handwerk

25.11.2022: Schnelle finanzielle Hilfe für diejenigen, deren Existenz durch die Corona-Pandemie bedroht ist. Mit diesem Ziel wurden die Corona-Soforthilfen ins Leben gerufen. Aber wer zu viel Geld erhalten hat, muss dieses zurückzahlen. Die Frist dafür wurde jetzt verlängert.Corona-Soforthilfen: Rückzahlungsfrist verlängert

Wer durch die Corona-Pandemie in seiner Existenz bedroht wurde, konnte Corona-Soforthilfen beantragen. Aber wer zu viel Geld bekommen hat, muss dieses zurückzahlen. Die Rückzahlungsfrist wurde dafür verlängert. (21.12.2021)


Corona Handwerk

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Handwerk Holz

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24.08.2021 Umfrage zu den Auswirkungen von Corona

Erneut erhebt der Zentralverband des Deutschen Handwerks Zahlen zur wirtschaftlichen Betroffenheit der Betriebe. Bitte beteiligen Sie sich zwischen dem 25. und 30. August 2021 an der neuen Umfragerunde. (24.08.2021)


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23.08.2021 Verdienstausfall wegen Quarantäne? Was tun?

Arbeitgeber und Selbstständige können eine Erstattung von Verdienstausfällen beantragen. Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots entstanden sind. (13.01.2021)


Handwerk Digital

23.08.2021 Förderung Ihres Investitionsvorhabens

Die NBank unterstützt mit einem Sonderprogramm und bezuschusst bis zu 50 % Ihres Investitionsvorhabens. Eine Beantragung ist nur noch bis zum 31. November 2020 möglich. (25.11.2020)


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