Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG) in Kraft und ersetzt somit die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV).Das neue Verpackungsgesetz
Hannover.- (ak) Wer verpackte Waren verkauft, muss dafür sorgen, dass die Verpackungen korrekt entsorgt werden. Die Kosten für die Erfassung und das Recycling von Verpackungen als Abfall werden über Lizenzgebühren gedeckt. Da diese in der Vergangenheit von "Trittbrettfahrern" nicht bezahlt wurden, gibt es ab dem neuen Jahr die dafür "Zentrale Stelle Verpackungsregister".
Bei dieser Stelle müssen sich zukünftig alle Unternehmen registrieren lassen, die Waren verpacken und an private Endverbraucher verkaufen. Das Register wird öffentlich einsehbar sein. Auch Serviceverpackungen von zum Beispiel Bäckern und Fleischern fallen darunter. (05.12.2018)
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