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Oßwald

Der digitale Tachograph: Das müssen Handwerker beachten

Hannover.- (fb) Der digitale Tachograph hat laut Fahrpersonalverordnung die Aufgabe, Lenk- und Ruhezeiten zu erfassen. Er muss – von Ausnahmen abgesehen – in allen innerhalb der EU gewerblich genutzten Lastkraftwagen vorhanden sein, und das grundsätzlich schon (beim Güterverkehr) über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Er gilt für den Transport von Gütern mit einem kleinen Lkw oder einem Pkw-Gespann gleichermaßen wie für einen großen LKW.

In bestimmten Ausnahmefällen müssen Lenk- und Ruhezeiten bei bestimmten Fahrzeugkombinationen jedoch nicht eingehalten und dokumentiert werden. Fahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern dienen, die im Betrieb in handwerklicher Fertigung oder Kleinserie hergestellt wurden, deren Reparatur im Betrieb vorgesehen ist, oder die dort repariert wurden, sind ausgenommen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Lenktätigkeit nicht die Haupttätigkeit des Fahrers oder der Fahrerin ist. Das ist die sogenannte Handwerkerausnahme.

Die Bemessung des Umkreisradius für die Handwerkerausnahme ist nunmehr der konkrete Betriebssitz eines Unternehmens und nicht mehr die Gemeindegrenze.

Weitergehende Informationen können Sie dem Leitfaden desBundesamtes für Güterverkehr entnehmen.

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