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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat als Teil des Migrationspakets den Bundesrat passiert, dadurch wird es für Betrieb einfacher, zugewanderte Fachkräfte zu beschäftigen.Einwanderungsgesetz - Das kommt aufs Handwerk zu

Berlin/Hannover.- (fb) Der Bundesrat hat dem großen Migrationspaket zugestimmt. Von diesen Gesetzesänderungen profitiert auch das Handwerk, denn sie richten sich an Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland arbeiten möchten. Bislang war ihnen das lediglich in Berufen erlaubt, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind. Diese Beschränkung fällt künftig weg.

Auch auf die Vorrangprüfung wird abgeschafft. Die Arbeitsagentur prüft nun nicht mehr, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für eine Stelle in Frage kommen - und deshalb Vorrang bei der Besetzung haben.  Diese Regelung könnte aber an die Entwicklung des Arbeitsmarktes angepasst werden.

Das sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Der Begriff "Fachkräfte" gilt künftig für Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung.

  • Die Vorrangprüfung wird abgeschafft.

  • Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung und Hochschulabsolventen dürfen für sechs Monate nach einem Arbeitsplatz in Deutschland suchen. Allerdings müssen sie deutsche Sprachkenntnisse vorweisen und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Sozialleistunge stehen ihnen nicht zu.

  • Leute mit geprüftem ausländischem Abschluss profitieren von vereinfachten und beschleunigten Anerkennungsverfahren.

  • Um in Deutschland eine Ausbildung zu beginnen, ist nun nicht mehr ein ausländischer Schulabschluss vorgeschrieben, der zum Studium in Deutschland berechtigt. Es reicht aus, dass der Abschluss für ein Studium im Heimatland qualifiziert.

  • Wenn ein Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet wurde, haben Arbeitgeber künftig vier Wochen Zeit, der Ausländerbehörde dies mitzuteilen

 Eine gute Bleibeperspektive ist nicht mehr entscheidend

Der Bundesrat beschloss außerdem das so genannte Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz. Alle Asylbewerber können künftig nach neun Monaten in Deutschland an einem Integrations- und Sprachkurs teilnehmen. Bisher war diese Förderung Menschen mit guter Bleibeperspektive vorbehalten.

Für die Dauer eines Integrationskurses oder berufsbezogenen Sprachkurses kann das Arbeitslosengeld fortgezahlt werden - sofern die Arbeitsagentur zustimmt. Menschen mit Duldungsstatus können nach sechs Monaten an einem berufsbezogenen Deutschkursus teilnehmen.

Ausbildungsvorbereitung wird einfacher

Die Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung wird künftig einfacher. Sie wird von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben entkoppelt. Eine Arbeitserlaubnis in Deutschland bleibt allerdings Voraussetzung. Bei Personen, die gestattet oder geduldet sind, gelten die entsprechenden Vorfristen der Berufsausbildungsvorbereitung.

Bessere Perspektive für gut integrierte Ausländer

Geduldete erhalten bundesweit eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis, wenn sie nach Ausbildungsabschluss direkt weiterbeschäftigt werden. Das gilt auch bei anerkannten Helfer- und Assistenzausbildungen - sofern es sich um Engpassberufe handelt. Von dem Gesetz profitieren jedoch ausschließlich Geduldete, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind.

Das Fachkräftezuwanderungsgesetz und die anderen Gesetze aus dem Migrationspaket sollen Anfang 2020 in Kraft treten, teils auch schon im August 2019. 

Kontakt:

Silva Sahakian-Plettscher

Juristische Mitarbeiterin

Tel. +49 511 34859 423

Fax +49 511 34859 432

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