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EU-Subunternehmen: Pflichten und Stolperfallen

Hannover.- (see) Die europäische Dienstleistungsfreiheit macht es möglich: in Zeiten stabiler Auftragslage greifen Handwerksunternehmen immer häufiger auf EU-Subunternehmer zurück. Das ist ihr gutes Recht. Oftmals werden aber Pflichten vernachlässigt, die der Zoll überprüft. Wir informieren Sie über die geltenden Bestimmungen, die Sie bei der Zusammenarbeit mit Subunternehmen aus der EU beachten müssen und laden Sie herzlich ein zu unserer Informationsveranstaltung

am Donnerstag, 7. Februar 2019, 17 Uhr bis 19 Uhr im Großen Saal der Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, 30175 Hannover.

Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN) durchgeführt.

Nach der kostenfreien Veranstaltung besteht beim Imbiss die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und zur Klärung individueller Fragestellungen. Wir würden uns freuen, wenn unser Thema Ihr Interesse findet und Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen. Anmeldeformular und Programm finden Sie im Anhang dieser Nachricht.

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