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Förderung von Ausbildung

Hannover.- (ve) Fördermittel für Auszubildende? Diese Frage stellen sich viele Betriebe besonders dann, wenn es sich bei den Bewerbern um Menschen mit einer Behinderung, leistungsschwache Jugendliche oder Auszubildende aus einem Insolvenzbetrieb handelt. Viele ausbildende Betriebe wissen nicht, dass sie unter bestimmten Bedingungen Fördermittel für Auszubildende erhalten können.

„So können durch das Jobcenter unter Umständen junge Erwachsene gefördert werden, die Leistungen vom Jobcenter erhalten. Voraussetzung ist, dass der Auszubildende bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz benachteiligt ist und einen besonderen Unterstützungsbedarf benötigt. Besonderer Unterstützungsbedarf liegt beispielsweise bei lernbeeinträchtigten Jugendlichen ohne Schulabschluss nach Erfüllung der Schulpflicht oder in der Dauer der Ausbildungsplatzsuche vor. Der Antrag für den Ausbildungszuschuss muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt werden. “, sagt Jorge Silva, Ausbildungsberater bei der Handwerkskammer Hannover.

Auch von der NBank gibt es eine Förderung bei Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Voraussetzung für den Bezug des Zuschusses ist die Übernahme bzw. Einstellung eines Auszubildenden aus einem Insolvenzbetrieb mit dem Ziel die begonnene Ausbildung dort fortzuführen. Gefördert werden Ausbildungskosten für die Ausbildungsvergütung einschließlich der Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers. „Zu beachten ist, dass nur Zuschüsse bewilligt werden, sofern mit der Fortführung der Ausbildung noch nicht begonnen worden ist. Als Beginn gilt das Datum der Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag“, erklärt Silva.

Wer behinderte und schwerbehinderte Menschen ausbildet, erhält ebenfalls Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung. „Der Ausbildungszuschuss für einen Auszubildenden liegt, abhängig von seinem Schwerbehindertenstatus, bei bis zu maximal 80 Prozent der Ausbildungsvergütung. Der Zuschuss muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden“, so Silva. (16.06.2020)

 









Ansprechpartner:

Jorge Silva

Ausbildungsberater und Referent in der Beruflichen Bildung

Tel. +49 511 34859 429

Fax +49 511 34859 432

silva--at--hwk-hannover.de