Ein Gebäuderreiniger bei der Arbeit.
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Ein Gebäuderreiniger bei der Arbeit.

Für Reinigungsarbeiten bei Pflegebedürftigen zahlt unter Umständen die VersicherungFür Reinigungsunternehmen erschließt sich ein neues Geschäftsfeld

Hannover.- (fb) Für Reinigungsunternehmen gibt es neue geschäftliche Möglichkeiten. Pflegebedürftige Personen  können nämlich unter anderem auch durch die Pflegeversicherung bei hauswirtschaftlichen Dienstleistungen unterstützt werden. Reinigungsunternehmen können sich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als qualifiziert anerkennen lassen und künftig solche Leistungen anzubieten – und bis zu 125 Euro monatlich pro pflegebedürftiger Person dafür kassieren.

 Diese Leistungen werden laut Landesamt stark nachgefragt. Die Abrechnung mit den Pflegekassen ist jedoch an Voraussetzungen geknüpft: Unter anderem muss das Unternehmen seinen Sitz in Niedersachsen haben und die Reinigung regelmäßig und verlässlich anbieten.  (21.12.2018)

Das Landesamt steht für Rückfragen zur Verfügung, hier finden Sie das offizielle Informatiosnblatt.