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Höhere Förderung bei der Gebäudesanierung

Hannover.- (st/see) Unternehmen, Hausbesitzer, Pächter und Mieter werden seit dem 1. Januar 2021 bei energetischen Sanierungsmaßnahmen durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) noch besser unterstützt als bisher. Dies gilt für Einzelmaßnahmen sowohl für Wohngebäude mit einem Zuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme sowie für Nichtwohngebäude von bis zu 200 Euro pro saniertem Quadratmeter. Wer beispielsweise seine Heizung künftig mit erneuerbaren Energien betreibt und den alten Ölkessel ersetzt, erhält vom Staat bis zu 50 Prozent der Investitionskosten gezahlt, anstatt 45 Prozent.

Energieeffizienz rechnet sich – aber nur mit den richtigen Experten

Bevor Bauherren loslegen, sollten sie sich allerdings zuerst einmal einen Überblick über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und deren Voraussetzungen verschaffen und einen Fachhandwerker zu Rate ziehen. Nur der Energieeffizienz-Experte kann die besten Maßnahmen ermitteln und anschließend die maximale Förderung dafür beantragen. Zusätzlicher Pluspunkt: Auch die verschiedenen Energieberater-Leistungen sind förderfähig. Für den Bereich Nichtwohngebäude beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben auf maximal 20.000 Euro. Zu finden sind die Energieeffizienz-Experten, zu denen auch die Gebäudeenergieberater im Handwerk zählen unter www.energie-effizienz-experten.de.

Neu hinzugekommene förderfähige Einzelmaßnahmen

Im Bestandsgebäude (Mindestalter fünf Jahre) neu hinzugekommene Einzelmaßnahmen sind mit der BEG unter anderem:

  • In Nichtwohngebäuden Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau von Beleuchtungssystemen
  • Gebäudeautomatisierung in Wohngebäuden („Smart Home“)
  • Lüftungsanlagen (in der BMWi-Richtlinie: „Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung“)
  • Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Voraussichtlich zum 1. Juli  2021 treten mit dem BEG weitere Fördermaßnahmen in Kraft, wie die Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden zum Effizienzhaus und die Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude. (03.02.2021)