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Landesweite Aktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit

Hannover.- Bei der vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Generalzolldirektion koordinierten viertägigen Aktion waren landesweit 94 Bedienstete der Kommunen, 174 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter (FKS) und 17 Bedienstete der Berufsgenossenschaft, der Bauwirtschaft und der Ausländerbehörden im Einsatz. Insgesamt wurden 627 Betriebe und 1446 Personen überprüft.

Bei den Kontrollen wurden 26 Verdachtsfälle festgestellt, in denen für die ausgeübte zulassungspflichtige Handwerkstätigkeit die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle fehlte. In 17 Fällen lag die erforderliche Gewerbeanzeige nicht vor. Diese Verdachtsfälle werden nun von den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden weiter geprüft. In 74 Fällen prüft die FKS zudem, ob Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen und in 50 Fällen, ob Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht bzw. nicht in der richtigen Höhe abführen. Darüber hinaus werden zehn Sachverhalte hinsichtlich Sozialleistungsmissbrauch sowie 32 Sachverhalte mit Anhaltspunkten für aufenthaltsrechtliche Verstöße weiter geprüft.

Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Bernd Althusmann: „Mit den landesweiten Aktionstagen gegen Schwarzarbeit schützen wir Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich im Rahmen des Gesetzes korrekt verhalten. Gleichzeitig verhindern wir Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen, Sozialversicherungen und dem Fiskus. Angesichts des enormen volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Schadens durch Schwarzarbeit steht ihre Bekämpfung weiterhin im Fokus der Niedersächsischen Landesregierung.“ 

Ergebnisse aus dem Kammerbezirk Hannover

Im Bereich Hannover waren insgesamt 23 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie ein Bediensteter der Ausländerbehörde in den Landkreisen Diepholz, Hameln-Pyrmont, Nienburg, Schaumburg und der Region Hannover im Einsatz. Es wurden 97 Betriebe und 222 Personen überprüft. Dabei wurden 59 mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt.

„Jeder Rechtsverstoß ist eine Wettbewerbsverzerrung und Ungleichbehandlung. Die Handwerkskammer Hannover begrüßt Kontrollen in diesem Bereich, da diese einen präventiven Effekt haben und das Recht ansonsten nicht durchgesetzt wird“, betont Jens Kobelt, Abteilungsleiter Recht und Handwerksrolle der Handwerkskammer Hannover. Die Wettbewerbsverzerrung werde auch von vielen Betrieben als unfair empfunden. „Es darf sich nicht die Einstellung durchsetzen, dass der Ehrliche,  der alles befolgt, das Nachsehen hat, weil andere sich nicht an Regeln halten und es dafür keine Sanktionen gibt“, so Kobelt.

Ansprechpartner:

Jens Kobelt

Abteilungsleiter Recht und Handwerksrolle

Tel. +49 511 34859 456

Fax +49 511 34859 432

kobelt--at--hwk-hannover.de