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Die aktuelle Verordnung enthält einige Lockerungen und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.Arbeitsschutz und Hygienemaßnahmen

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 beschlossen. Grundlegende Regelungen wie die betriebliche Testangebotspflicht oder das Umsetzen betrieblicher Hygienepläne bleiben bestehen. In einigen Bereichen treten Lockerungen ein. Die angepasste Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.



Wichtige Regeln im Überblick



  • Arbeitgeber*innen bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte bzw. von einer CoViD-19 Erkrankung genesene Beschäftigte.

  • Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen sowie dem*der Arbeitgeber*in Auskunft über ihren Impf- bzw. Genesungsstatus zu geben.

  • Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Zur Umsetzung sind weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (pdf-Dokument weiter unten angehängt) und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.

  • Die verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m² pro Person in mehrfach belegten Räumen entfällt. Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse auch die strikte Vorgabe von Homeoffice.

  • Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen weiterhin auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Dazu kann auch weiterhin das Arbeiten im Homeoffice wichtige Beiträge leisten.

  • Arbeitgeber*innen müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.

  • Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.


Mehr Infos

 Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums



Die allgemeine "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finden Sie hier:



Von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden Sie unter   www.infektionsschutz.de allgemeine Tipps zum Schutz.



Berufsbezogene Vorschriften finden Sie  hier sowie auf den Websites der jeweiligen Berufsgenossenschaften: