Sachverständige, Handwerk
Handwerkskammer Hannover
Frisch vereidigte Sachverständige: Maler und Lackierermeister Tim Vehrenkamp, Tischlermeister Jürgen Hoppe, Handwerkskammerpräsident Karl-Wilhelm Steinmann sowie Gas- und Wasserinstallateur und Zentralheizungs und Lüftungsbauermeister Klaus Schierenbeck (v.l.)

Neue Sachverständige vereidigt

Hannover.- (see) Sie bekräftigten „im Bewusstsein ihrer Verantwortung, dass sie die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen, ihre Gutachten in diesem Sinne nach bestem Wissen und Gewissen erstatten und die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer beachten werden.“ Mit dieser Eidesformel traten jetzt drei neue Sachverständige der Handwerkskammer Hannover ihr neues Amt an:

  • Gas und Wasserinstallateur sowie Zentralheizungs und Lüftungsbauermeister Klaus Schierenbeck für das Installateur und Heizungsbauer-Handwerk
  • Maler und Lackierermeister Tim Vehrenkamp für das Maler und Lackierer-Handwerk
  • Tischlermeister Jürgen Hoppe für das Tischler-Handwerk

 

„Das Amt des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist eines der höchsten Ämter, die wir im Handwerk zu vergeben haben. Sachverständige üben eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Das Amt des Sachverständigen ist vielschichtig und zeichnet sich durch besondere Sachkunde, Vertrauenswürdigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und die Pflicht zur Gutachtenerstattung aus“, erläuterte Handwerkskammerpräsident Karl-Wilhelm Steinmann im Rahmen der Vereidigung. Darüber hinaus seien sie Bestandteil der Rechtspflege, die ohne Sachverständige nicht funktionieren würde. Wenn es zwischen Kunde und Handwerker zum Streit komme, sei es wichtig, dass das Handwerk Sachverständige habe, die den Streitfall fachlich versiert und neutral bewerten könnten.

 

Als Sachverständige können Handwerker tätig sein, die in die Handwerkrolle eingetragen sind, die persönliche Eignung besitzen, überdurchschnittliche Fachkenntnisse nachweisen und über die praktischen Erfahrungen verfügen, unabhängige und unparteiliche Gutachten zu erstatten. Sie müssen außerdem über eine Ausstattung verfügen, die ihnen eine Sachverständigentätigkeit erlaubt und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. (31.05.2021)



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Katrin Meyer-Carlstädt

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