Rundfunkbeitrag: Betriebe sollten Veränderungen melden
Hannover.- (fb) Der Rundfunkbeitrag, den Handwerksbetriebe zahlen müssen, berechnet sich anhand der Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter oder der Firmenwagen. Einmal im Jahr können Betriebe Änderungen mitteilen.
Ein Mitarbeiter mehr oder weniger kann bei der Höhe des monatlichen Beitrags deshalb durchaus eine Rolle spielen. Allerdings können Betriebe dem Beitragsservice nur einmal im Jahr Änderungen melden- und diese Frist dauert vom 1. Januar bis zum 31. März.
So wird der Rundfunkbeitrag berechnet
Kleine Handwerksbetriebe zahlen grundsätzlich weniger als große Unternehmen. Das ist die Beitragsstaffelung:
- Betriebe mit bis zu acht Mitarbeitern zahlen pro Betriebsstätte monatlich 5,83 Euro.
- Unternehmen mit 9 bis 19 Beschäftigten zahlen pro Betriebsstätte 17,50 Euro pro Monat.
- Unternehmen mit 20 bis 49 Beschäftigten müssen pro Betriebsstätte monatlich 35 Euro zahlen.
- Pro beitragspflichtige Betriebsstätte ist dabei ein Fahrzeug vom Beitrag freigestellt. Jedes weitere Auto schlägt monatlich mit 5,83 Euro zu Buche. (14.02.1019)
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