Mehrwertsteuersenkung 2020
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Mehrwertsteuersenkung 2020

Was ist zu beachten? Merkblatt enthält wichtige Informationen.Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli

Hannover/Berlin.- Die Große Koalition hat sich auf ein Konjunkturpaket geeinigt. Mit 130 Milliarden Euro will sie im laufenden und im kommenden Jahr Schwung in die Wirtschaft bringen. Zunächst soll die Mehrwertsteuer ab Anfang Juli bis Ende Dezember sinken – und zwar von 19 auf 16 Prozent, der reduzierte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent.

Die wichtigsten Regelungen, die es bei der Mehrwertsteuersenkung zu beachten gilt, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem Merkblatt zusammengestellt. Im Download finden Sie Antworten auf die Fragen, wie Verträge und Angebote abgefasst werden sollten und wie Anzahlungen zu behandeln sind. Außerdem sind Kassen und IT-Systeme an die Umsatzsteuersatzsenkung anzupassen.

Praxistipp Kassenführung

In Fällen, in denen die Reduzierung der Umsatzsteuersätze im Ergebnis an die Kunden weitergegeben werden soll, kann statt einer Neuauszeichnung des Sortiments und einer entsprechenden Umprogrammierung der einzelnen Artikelpreise in den Kassen auch eine Gewährung von Preisnachlässen im Rahmen des Verkaufsvorganges erfolgen. Damit kann der Umstellungsaufwand reduziert werden. Auf den Kassenbelegen müssen jedoch in beiden Varianten der Umstellung die neuen Umsatzsteuersätze in korrekter Höhe (also 16 % und 5 %) ausgewiesen werden, so dass in jedem Fall eine Umprogrammierung der Kassen notwendig ist. Erfolgt eine Änderung nicht, wird die unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c UStG geschuldet und muss an das Finanzamt abgeführt werden. In jedem Fall empfiehlt es sich den Steuerberater auch in den Prozess der Kassenumrüstung einzubinden. (30.06.2020)