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Thema: AusübungsberechtigungenSerie: Auskünfte in Rechtsfragen 03

Wie kann ich mich ohne Meistertitel selbständig machen?

Ricarda Koch: „Entweder der Gründer stellt einen technischen Betriebsleiter ein oder er beantragt ein Ausnahmeverfahren. Wenn er sechs Jahre als Geselle und davon vier Jahre in leitender Position gearbeitet hat, darf er sich auch ohne Meistertitel selbständig machen. Ein anderer Ausnahmegrund ist das Alter. Wenn der Gründer älter als 45 Jahre ist, ist es für ihn nicht mehr zumutbar, eine Meisterprüfung abzulegen. Dafür muss er aber die Kenntnisse und Fertigkeiten, die es braucht, um den Betrieb zu leiten, nachweisen. Das sind zum einen die praktischen Fertigkeiten und zum anderen das rechtliche und betriebswirtschaftliche Wissen, um einen Betrieb zu leiten.

Befristet erteilen wir Ausnahmebewilligungen, wenn jemand sich bereits zur Meisterprüfung angemeldet hat und das Unternehmen nicht anders fortgeführt werden kann oder er ansonsten arbeitslos wird.“ (08.04.2015)

Ansprechpartnerin zum Thema Ausübungsberechtigungen:
Ricarda Koch