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Thema: GesellschaftsrechtSerie: Auskünfte in Rechtsfragen 09

Kann ich eine GmbH gründen ohne das Mindeststammkapital von 25.000 Euro?

Seit 2008 gibt es eine neue GmbH-Variante, die es auch Gründern mit wenig Eigenkapital erlaubt, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. Existenzgründer können dann auf eine GmbH-Variante zurückgreifen, die nur mindestens 1 Euro Stammkapital haben muss.

GmbH-Gründer können also wählen: Entweder die herkömmliche GmbH mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro oder die GmbH-Variante der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", die auch als "UG (haftungsbeschränkt)" firmieren darf. Sie kann mit lediglich 1 Euro Mindeststammkapital gegründet werden. Sie darf ihre Gewinne nicht voll ausschütten, sondern hat gesetzliche Rücklagen zu bilden: Gewinnrücklage mittels eines Viertels des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses. Auf diese Weise soll das Mindeststammkapital der herkömmlichen GmbH nach und nach angespart werden.

Heinz Seebode: "Wir empfehlen unseren Betrieben eine eingehende Überprüfung - insbesondere auch steuerlich - der aktuellen oder zu erwartenden Betriebssituation, bevor die herkömmliche GmbH oder deren UG-Variante ins Leben gerufen wird." (27.07.2015)

Ansprechpartner zum Thema Gesellschaftsrecht:
Dr. Heinz Seebode