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Thema: Arbeitsschutz / ArbeitssicherheitSerie: Auskünfte zu Rechtsfragen 04

Brauche ich eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung?

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, muss sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Die Berufsgenossenschaften können von den Unternehmen einen Nachweis darüber anfordern. Für die sicherheitstechnische Betreuung kann ein externer Fachmann bestellt oder ein eigener Mitarbeiter zur Sicherheitsfachkraft ausgebildet werden.

Für kleine Betriebe gibt es alternativ die Möglichkeit, dass der Unternehmer diese Aufgabe selbst übernimmt. Annette Hasler: „Diese Vorschrift ist aber nicht nur bürokratische Last, sondern bringt auch Vorteile mit sich. Denn richtig verstandener Arbeitsschutz verhindert unnötige und folgenschwere Verletzungen und Erkrankungen. Er reduziert die Kosten für Personalausfall, verbessert betriebliche Abläufe, steigert das Engagement und die Motivation der Mitarbeiter und fördert so die Produktivität.“ (28.04.2015)

Kontakt:
Dr. Annette Hasler