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Verdienstausfall wegen Quarantäne? Was tun?

Hannover.- Arbeitgeber und Selbstständige können eine Erstattung von Verdienstausfällen beantragen. Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots entstanden sind.

Arbeitnehmer*innen erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung von ihren Arbeitgebern. Ab der siebten Woche müssen sie selbst einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen, um weiterhin eine Entschädigung zu erhalten. Arbeitgeber können sich die Entschädigung anschließend auf Antrag zurückerstatten lassen. Sie können Anträge für mehrere Arbeitnehmer*innen gemeinsam stellen. Selbstständige können den Antrag selbst stellen.

Anträge müssen spätestens 12 Monate nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder dem Ende der Quarantäne gestellt werden. Für die Wahrung der Antragsfrist kommt es darauf an, dass die Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde auf Landesebene eingegangen sind.

Sie können den Antrag komfortabel und papierlos direkt unter https://ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html stellen. Die angegebenen Daten werden elektronisch an die zuständige Stelle übermittelt und anschließend im Online-Antrag gelöscht. Die für die Bearbeitung erforderlichen Daten werden von der zuständigen Behörde im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen gespeichert.

Bitte beachten Sie:

Derzeit versuchen Betrüger, mit gefälschten Webseiten an sensible Daten zu kommen. Achten Sie deswegen unbedingt darauf, dass in der Adresszeile Ihres Browsers eine der beiden Adressen ifsg-online.de bzw. ifsg-antrag.de steht. Ähnliche Adressen oder Adressen mit anderen Endungen sind keine Angebote des Bundesinnenministeriums und der Bundesländer. Geben Sie dort auf keinen Fall Ihre Daten ein. (13.01.2021)

 

 

Ansprechpartner:

Farid Daniel Betet

Betriebsberater

Tel. +49 511 34859 442

Fax +49 511 34859 432

betet--at--hwk-hannover.de