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Der Zuschuss für Lehrlinge, die nicht bei den Eltern wohnen, wird erhöht.Zum 1. August steigt die Ausbildungsbeihilfe

Azubis können sich freuen: Zum 1. August steigt die Berufsausbildungsbeihilfe.  Statt maximal 622 Euro werden dann höchstens 716 Euro gezahlt.

Leben junge Auszubildende nicht mehr daheim bei ihren Eltern, sondern zum Beispiel in der eigenen Wohnung, steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu. Auch wer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnimmt, hat Anspruch auf die BAB. Zum 1. August 2019 wird dieser monatliche Zuschuss erhöht. Wer Ausbildungsgeld (Abg) erhält, profitiert übrigens gleichermaßen von den Erhöhungen.

Die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt wurden um fünf Prozent erhöht, die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung um sieben Prozent. Künftig wird eine Mietpauschale von 325 Euro angesetzt - unabhängig von der tatsächlichen Miethöhe.

Zum 1. August 2020 wird eine weitere Erhöhung fällig: Dann steigt der monatliche Höchstbetrag auf 723 Euro. Außerdem werden die Einkommensfreigrenzen erhöht.

Neuer Leistungsbescheid kommt automatisch

Wer bereits Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhält, muss nichts tun: Der Bescheid über die höheren Leistungen kommt automatisch. Weil viele Bescheide angepasst werden müssen, kann das allerdings etwas länger dauern.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit unter Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und im Merkblatt zur Berufsausbildungsbeihilfe.

Kontakt:

Stefanie Hanke

Ausbildungsberaterin

Tel. +49 511 34859 492

Fax +49 511 34859 432

hanke--at--hwk-hannover.de

Anja Meyer

Ausbildungsberaterin

Tel. +49 511 34859 484

Fax +49 511 34859 432

meyer--at--hwk-hannover.de

Jorge Silva

Ausbildungsberater und Referent in der Beruflichen Bildung

Tel. +49 511 34859 429

Fax +49 511 34859 432

silva--at--hwk-hannover.de

 Die Berechnung des Zuschusses ist kompliziert. Unter www.babrechner.arbeitsagentur.de kann man eine Vorabberechnung starten.