Betriebsübergabe

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Spätestens ab dem 55. Lebensjahr sollten Sie sich über das Nachfolgethema Gedanken machen, denn eine Reihe von Fragen müssen rechtzeitig geklärt werden. Wann soll der Betrieb übergeben werden? Gibt es einen Nachfolger innerhalb der Familie? Ist dieser geeignet für eine erfolgreiche Unternehmensfortführung? Oder soll der Betrieb an einen Mitarbeiter übergeben werden? Soll der Betrieb schritweise übertragen werden? Wie ist die wirtschaftliche Situation des Betriebes?

Wenn es keinen Interessenten in der unmittelbaren Umgebung gibt, dann kann in der Betriebsbörse der Handwerkskammer Hannover aktiv nach einem geeigneten Nachfolger gesucht werden.

Es gibt verschiedene Formen der Betriebsübergabe: der Verkauf des Betriebes (mit oder ohne Immobilie), die Schenkung des Betriebes (ggf. mit Verrentung), die Betriebsverpachtung oder die Beteiligung des Nachfolgers (ggf. Rechtsformänderung).  Bei allen Formen ist zu beachten, dass die Mitarbeiter Kündigungsschutz genießen (§ 613 a BGB).

Der Unternehmenskaufpreis ergibt sich auf dem Verhandlungswege. Die Einflussfaktoren sind: der Wert des Sachanlagevermögens (Substanzwert), der Wert des Kundenstammes (Firmenwert) und der Wert des Waren- und Materialbestande. Natürlich erhalten Sie bei Ihrer Handwerkskammer Hilfestellungen zu allen Fragen der Betriebsübergabe. Nehmen Sie einfach rechtzeitig zu uns Kontakt auf.

Kontakt:
Dipl.-Oec. Jörg Hagemann

 

online seit 22. Nov 2011, aktualisiert am 20. Dez 2011

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