Steuerliche und rechtliche Aspekte

Eine Nachfolgeregelung ist - sowohl für Übergeber, als auch Übernehmer - mit weitreichenden Entscheidungen verbunden, die steuerliche und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Um keine unvorbereiteten Schritte zu tun und damit vor vermeidbaren Problemen zu stehen, sollten Sie sich an die Beraterinnen und Berater der Handwerkskammer Hannover wenden.

Steuerfragen

Übergeben Sie Ihren Betrieb an einen Nachfolger oder geben Sie Ihren Betrieb auf, kann es unter Umständen zu einer steuerlichen Belastung führen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Erwerb eines Unternehmens nach einem Todesfall sowie Schenkungen unter Lebenden unterliegen der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Hierbei ist die Höhe der Steuerbelastung von der Höhe der persönlichen Freibeträge und der Zuordnung zu einer Steuerklasse abhängig. Des Weiteren wird unterschieden, ob es sich um Privatvermögen oder Betriebsvermögen handelt. Bei der Übertragung von Betriebsvermögen werden steuerliche Vergünstigungen gewährt, die dazu führen, dass bei der Übertragung kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe in der Regel keine Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer anfällt.

Ertragsteuer beim Verkauf oder Betriebsaufgabe

Erzielen Sie beim Verkauf oder bei der Aufgabe Ihres Handwerksbetriebes einen Veräußerungsgewinn, so ist dieser einkommensteuerpflichtig. Hohe Veräußerungsgewinne entstehen immer dann, wenn die Wirtschaftsgüter bereits sehr lange im Betriebsvermögen sind (z. B. wenn der Betrieb bereits vom Vater übernommen wurde) und deshalb nur noch ganz geringe Buchwerte aufweisen. Man spricht hier auch von stillen Reserven in der Bilanz.

Haben Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet oder sind im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als dauernd berufsunfähig anerkannt, so können Sie gewisse steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen (Freibetrag und ermäßigter Steuersatz).

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns oder Ihrem Steuerberater.

Rechtsfragen

Im Zuge einer Betriebsübernahme stehen auch die Angestellten Veränderungen gegenüber. Bei der Regelung der Nachfolge müssen in dieser Hinsicht rechtliche Grundsätze beachtet werden.

Hierzu zählen z. B. die Übernahmepflicht der Mitarbeitenden, der Kündigungsschutz aufgrund eines Betriebsübergangs sowie die Mitteilungspflicht für die Angestellten zur anstehenden Betriebsübergabe (§ 613a BGB).

Nutzen Sie das Beratungsangebot der Handwerkskammer Hannover und informieren Sie sich bei unseren Beraterinnen und Beratern zu rechtlichen Fragestellungen.

Kontakte:

Bei Steuerfragen:

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter ökonomische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 464

Fax +49 511 34859 432

lankau--at--hwk-hannover.de



Bei Rechtsfragen:

Jens Kobelt

Abteilungsleiter Recht und Handwerksrolle

Tel. +49 511 34859 456

Fax +49 511 34859 432

kobelt--at--hwk-hannover.de