
Aufhebung des Photovoltaik-Deckels
Hannover.- (ve) Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde auch die Abstandsregelung für Windanlagen und die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels beschlossen. Der bislang im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) verankerte 52 GW-Deckel, der den Zubau von Photovoltaikanlagen bis zu dieser Grenze festlegt, wird mit der aktuellen Novelle des EEG aufgehoben.
„Das sind gute Nachrichten für das Solarhandwerk“, sagt Gunter Stegemann, Energieberater bei der Handwerkskammer Hannover. „Für das SHK-, das Dachdecker- sowie das Elektrohandwerk ist diesbezüglich mit steigenden Auftragszahlen zu rechnen, bei gleichzeitiger hoher Nachfrage der Kunden. Die Nutzung der Solarenergie ist neben der Windkraft unverzichtbar für die Energiewende und die Erreichung der Klimaschutzziele. Hierfür leistet der Wegfall des 52-GW-Deckels einen wichtigen Beitrag, indem der Zubau neuer Anlagen gewährleistet wird“, so Stegemann.
An die 52 GW-Grenze war auch die Einspeisevergütung in das öffentliche Netz geknüpft. D. h. im Umkehrschluss, dass die Einspeisevergütung für die erzeugte Kilowattstunde Photovoltaikstrom auch weiterhin erhalten bleibt, für festgeschriebene 20 Jahre Laufzeit, mit Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Die Einspeisevergütung verringert sich weiterhin, mit einer monatlichen Degression von 1, 4 Prozent je Monat. Die derzeitige installierte PV-Anlagenleistung in Deutschland liegt bei rd. 51 GW und somit knapp unter dem Deckel.
„Durch die stark gesunkenen PV-Materialpreise in den letzten Jahren und dem grundsätzlichen Interesse an PV-Anlagen hoffen wir, dass sich die Entscheidungs-, Investitions- und Planungsunsicherheiten mit der jetzt verabschiedeten Gesetzesänderung bei den Kunden noch einmal minimieren“, sagt Stegemann. (06.07.2020)
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