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Rechtliche Grundlagen des HandwerksWas rechtlich wichtig ist

Eine Organisation funktioniert nicht ohne engagierte Menschen, ebenso wenig wie das Handwerk. Doch nicht nur Motivation, Energie und Engagement sind ausschlaggebend, sondern auch die rechtlichen Grundlagen.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Handwerks und seiner Organisation sind Handwerksordnung und Kammersatzung.

Die Handwerksordnung als Bundesrecht regelt die Voraussetzungen für die Ausübung eines Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes, die Berufsbildung im Handwerk, Meisterprüfung und Meistertitel sowie die Handwerksorganisation. Die Berufsbildung wird bundesgesetzlich durch das Berufsbildungsgesetz geregelt.



Rechtlicher Rahmen für die Kammer

 Handwerksordnung

Die Handwerksordnung (HwO) ist die gesetzliche Grundlage des Handwerks. Sie definiert, welche Berufe zum Handwerk gehören. Darüber hinaus regelt sie die Handwerksausübung, die berufliche Bildung und Weiterbildung im Handwerk sowie die Selbstverwaltung dieses Wirtschaftsbereichs.



 Gremienarbeit

Die Handwerkskammer Hannover unterstützt als Organisation der wirtschaftlichen Selbstverwaltung rund 19.000 Handwerksbetriebe des Kammerbezirkes. In enger Zusammenarbeit von Ehren- und Hauptamt vertritt die Kammer die Interessen des Handwerks in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und der Öffentlichkeit.






Rechtlicher Rahmen für Betriebe

 Handwerksrolle

Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis der selbständigen Gewerbetreibenden in einem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der HwO). Das Führen der Handwerksrolle gehört zu den hoheitlichen Aufgaben der Handwerkskammer Hannover. Neben der Handwerksrolle führt die Handwerkskammer auch die Verzeichnisse der zulassungsfreien Handwerke (Anlage B1 der HwO) sowie der handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2 der HwO).




Zur Handwerkskammer gehören die Inhaberinnen und Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellinnen und Gesellen, andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden.



Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer

Die Handwerkskammer Hannover vertritt rund 19.000 Mitgliedsbetriebe mit über 107.000 Beschäftigten und 7.000 Lehrlingen. Um unsere Arbeit im Interesse des Handwerks tun zu können, sind wir auf Einnahmen aus Beiträgen, Gebühren und Zuwendungen aus öffentlichen Kassen angewiesen.

  • Wir haben einen gesetzlichen Auftrag und erfüllen unsere Aufgaben effizient und kostengünstig!
  • Wir machen uns für Ihre Interessen stark!
  • Wir bieten Ihnen preiswerten Zugang zu Wissen und praxisnahe Serviceleistungen!

Mehr Informationen finden Sie hier.


Noch Fragen?

Dann wenden Sie sich gerne an uns.



Ihre Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen



Wir sind bei Fragen rund um den Wirtschaftsbereich Handwerk für Sie da. Kommen Sie einfach persönlich bei uns vorbei oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Unsere Berater informieren Sie gerne auch vor Ort in Ihrem Betrieb oder in einem unserer Bildungszentren.

Die häufigsten Fragen zum Kammerbeitrag:



Sie wollen noch genauer wissen, was die Handwerkskammer ist?







Ansprechpartner:

Amtliche Bekanntmachungen/Kammerrecht

Antje Ulrike Watermann

Justiziarin

Tel. +49 511 34859 476

Fax +49 511 34859 488

watermann--at--hwk-hannover.de

Daniel Hofmann

Juristischer Mitarbeiter im Justiziariat

Tel. +49 511 34859 437

Fax +49 511 34859 488

hofmann--at--hwk-hannover.de

Gremienbeschlüsse

Kerstin Kurlbaum

Assistentin der Hauptgeschäftsführung und des Präsidiums

Tel. +49 511 34859 522

Fax +49 511 34859 488

kurlbaum--at--hwk-hannover.de

Verordnungen Berufsbildung

Dr. Carl-Michael Vogt

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Tel. +49 511 34859 426

Fax +49 511 34859 432

vogt--at--hwk-hannover.de

Öffentliche Zustellungen

Daniel Hofmann

Juristischer Mitarbeiter im Justiziariat

Tel. +49 511 34859 437

Fax +49 511 34859 488

hofmann--at--hwk-hannover.de









 

Weiterführende Information

Der Handwerkskammer steht auf der Grundlage der Handwerksordnung eine Satzungshoheit zu. Die Kammersatzung enthält Regelungen über die innere Organisation der Kammer, das Beschlussverfahren der Gremien, Wirtschaftsplanung und Rechnungslegung sowie das Bekanntmachungsverfahren.

Amtliche sowie sonstige Bekanntmachungen der Kammer erfolgen online hier auf dieser Internetseite.

Neben der Kammersatzung sind Wirtschaftssatzung und Finanzstatut, Gebührenordnung und Beitragsordnung wesentlicher Teil des Kammerrechts. In der zugehörigen Rubrik hier auf dieser Internetseite finden Sie die Konsolidierungsfassungen der veröffentlichten Gremienbeschlüsse.