Bauleitplanung

Die kommunale Bauleitplanung hat einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklungsmöglichkeiten und die Existenzsicherung eines Handwerksbetriebes. In ihr bestimmt die Gemeinde u. a. das Angebot an Gewerbe-, Misch- und Wohnbauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf und für die Landwirtschaft bis hin zur Ausnutzung eines einzelnen Grundstücks. Die Vorschriften über die Gestaltung von Gebäuden, die Festsetzung des zulässigen Maßes an Lärmemissionen sowie das Ausschließen von speziellen Nutzungen in einem Gebiet und das Ausweisen von verkehrsberuhigten Zonen können erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten von Handwerksbetrieben haben.

Diese Bestimmungen werden übergeordnet in einem Flächennutzungsplan und detailliert in einem Bebauungsplan getroffen. Der rechtsgültige Bebauungsplan ist neben der Bauordnung Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben durch die Bauverwaltung. Im Zusammenhang mit anderen Vorschriften (wie z.B. dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) wird beispielsweise festgelegt, ob und zu welchen Zeiten lärmintensive Arbeiten durchgeführt werden dürfen.

Die Handwerkskammer wird in der Regel zu jedem Planfeststellungsverfahren gehört und kann so übergeordnete und im konkreten Einzelfall auch handwerkliche Interessen wahren. Bei einzelbetrieblicher Betroffenheit wird unter Einbeziehung des Betriebes nach Möglichkeiten gesucht, wie die langfristige Sicherung des Betriebs zu gewährleisten ist.

Mehr Informationen zu Gewerbeflächen finden Sie im Kommunalen Standort InformationsSystemNiedersachsen (KomSIS)

Kontakt:

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter ökonomische Unternehmensentwicklung

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