Corona, Test, covi9 19
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Betriebe müssen weiter für Mitarbeiter-Tests zahlen

Hannover.- Laut Beschluss des letzten Bund-Länder-Treffens (10.08.2021) soll die Verpflichtung zu Corona-Testangeboten für Mitarbeiter durch Unternehmen verlängert werden. Damit bleiben die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung in Bezug auf die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotspflicht in Kraft.

„Es ist nicht akzeptabel und auch nicht nachvollziehbar, dass Betriebe weiterhin zu Testangeboten für ihre Mitarbeiter verpflichtet werden, insbesondere, wenn der Bund ab Mitte Oktober seinen Bürgern keine kostenlosen Tests mehr zur Verfügung stellt“, sagt Peter Karst, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover.

Testangebote könnten „sicherlich in den Betrieben aufrechterhalten werden“, allerdings sei „ihnen nicht zuzumuten, dann auch weiter voll die Kosten dieses Angebots zu tragen“, so Karst. „Eine solche Verlagerung staatlicher gesamtgesellschaftlicher Verantwortung auf die betriebliche Ebene ist nicht hinnehmbar.“ 

Außerdem vermisst Karst konkrete Beschlüsse. „So haben unsere Betriebe leider nicht die erwartete Planungssicherheit für die kommenden Wochen und Monate“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer. Es fehle an einem „nachvollziehbaren bundesweit gültigen Kriterien-Maßnahmen-Katalog“ für künftige staatlich angeordnete Einschränkungen oder Lockdown-Entscheidungen und an „Klarheit darüber, welche Arbeitsschutzverordnungen künftig gelten werden“. (12.08.2021)

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