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Betriebsanteil für die ÜLU 2021 sinkt

Hannover.- (la/see) Die duale Berufsausbildung ebnet vielen jungen Menschen den Weg in eine sichere und gut bezahlte Arbeit und ist zugleich der Schlüssel gegen den Fachkräftemangel. Mit einem „Aktionsplan Ausbildung“ für Niedersachsen will die Landesregierung bestehende Ausbildungsplätze schützen und neue Ausbildungsverträge fördern. Eine Maßnahme ist die Senkung des betrieblichen Anteils an den Kosten der Überbetrieblichen Lehrgänge (ÜLU) für 2021. Diese kurzfriste Erhöhung des Landesanteils für 2021 – bezogen auf die bisherige „Drittelfinanzierung“ der anerkannten Lehrgangskosten - entlastet die Ausbildungsbetriebe deutlich und honoriert damit ihre Ausbildungsleistung.

Mit der neuen Richtlinie wird ausschließlich das gefördert, was auch im Rahmen der ÜLU 1 gefördert werden würde. Die Unterbringungskosten im Internat werden z.B. nur in der Grundstufe durch die ÜLU 2 gefördert, nicht aber in der Fachstufe. „Die ÜLU 2 bedeutet kurz gesagt eine Verdopplung des Landes/ESF-Zuschusses, wodurch es zu einer signifikanten Reduktion des Betriebsanteiles kommt“, erläutert Hauptgeschäftsführer Peter Karst. „Damit verbleibt zwar ein Restanteil beim Betrieb. Dennoch trägt diese neue Regelung dazu bei, unsere Ausbildungsbetriebe in einer schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation deutlich zu entlasten. Und das wissen wir zu schätzen“, ergänzt Karst.

Hintergrund

Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) werden durch das Land/ESF (NBank) und durch den Bund (BMWi) gefördert. Basis der Förderung sind die Durchschnittskostenpläne, die das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Leibniz Universität Hannover (HPI) erstellt. Diese Durchschnittskostenpläne sollen den Aufwand zur Durchführung der zuvor festgelegten Inhalte monetär bewerten und bilden die Grundlage für die Bemessung von Zuschüssen. Da diese Durchschnittskostenpläne bundesweit gültig sind und nicht auf regionale Unterschiede eingehen sowie einen Gewerke übergreifenden Basishonorarsatz vorsehen, können Sie nur als Orientierung für eine Gebührenhöhe auf Vollkostenbasis dienen. Letztlich ist jeder Bildungsträger im Handwerk angehalten, auf Basis der für den Lehrgang anfallenden IST-Kosten, eine auskömmliche Gebühr zu kalkulieren.

Die aus den HPI-Durchschnittskostensätze hervorgehenden Durchschnitts-Gebühren werden zu jeweils ein Drittel mit Mitteln des Landes/ESF sowie des Bundes gefördert. In der Grundstufe entfällt allerdings die Bundesmittelförderung, so dass zwei Drittel der Kosten beim Betrieb verbleiben. In der Fachstufe kommt schließlich die Drittelung der Durchschnittskosten zum Tragen, jeweils ein Drittel der Kosten entfällt auf den Bund, das Land/ESF und den Betrieb. (18.12.2020)

Ansprechpartner:

Florian Laßmann

Sachbearbeiter

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