
Qualifizierte Fachkräfte Chancenkarte Deutschland
Hannover.- (nf) Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern dürfen seit Juni 2024 mit der sogenannten Chancenkarte für ein Jahr zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Grundvoraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss im Herkunftsland sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. Je nach Sprachkenntnissen, Berufserfahrung, Alter und Bezug zu Deutschland erhalten Interessierte Punkte, die sie zum Erhalt der Chancenkarte berechtigen.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ergeben sich daraus zahlreiche Vorteile: Mit der Chancenkarte erweitert sich der Bewerberpool durch den neuen Aufenthaltstitel für Personen aus Drittstaaten um ein Vielfaches. Langwierige Genehmigungsverfahren werden stark vereinfacht, sodass Bewerberinnen und Bewerber vom ersten Tag an einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können. (19.06.2024)
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