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Wir haben die finanzielle Kraft, die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie zu bewältigen. Das hat das Bundesfinanzministerium jetzt bekräftigt. Co­ro­na­vi­rus: Mil­li­ar­den-Hilfs­pro­gramm

Berlin/Hannover.- (sw) Die Coronavirus-Epidemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland. Daher hat sich das Bundesfinanzministerium mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf ein weitreichendes Bündel von Maßnahmen verständigt, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen. Auf diese Weise soll das Gesundheitssystem und die Wirtschaft finanziell für das Bewältigen der Epidemie gerüstet werden.

Dem Bundesgesundheitsministerium wurde eine Milliarde Euro zusätzlich gegeben, vor allem für den Ankauf von Schutzausrüstungen und für das Robert-Koch-Institut. Das Bundesministerium für Forschung und Bildung erhält 145 Millionen Euro für die Entwicklung eines Impfstoffs.

Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Möglichst kein Unternehmen soll durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung bis Anfang April angepasst.  Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10% der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.

Es wurde angekündigt, dass ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen aufgestellt werden soll. Das Volumen dieser Maßnahmen wird nicht begrenzt sein. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wird dies unverschuldete Finanznöte lindern. Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank.

Bestehende Programme für Liquidätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen werden bei der KfW aufgelegt. Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, alle Programme auszustatten. Im Bundeshaushalt steht ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn notwendig, kann dieser um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.

Gleichzeitig werden eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern:

Gleichzeitig werden wir eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern:

  • Die Finanzbehörden werden in die Lage versetzt, Stundungen von Steuerschulden leichter als bisher zu gewähren.
  • Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet.
  • Wir erleichtern die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen.
  • Die Auswirkungen des Coronavirus betreffen ganz Europa. Deswegen verzahnen das Bundesfinanzministerium seine Maßnahmen mit anderen europäischen Regierungen und begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der EU-Kommission, europaweit Unternehmen, die vom Coronavirus betroffen sind, bei Liquiditätsengpässen zu unterstützen und eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro einzurichten.

Bei der Präsentation des Maßnahmenpakets wurde mitgeteilt, dass die Bundesregierung fest entschlossen ist, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern und Unternehmen zu helfen. Sie sei durch die Überschüsse der letzten Jahren in der Lage, die Konjunktur über einen längeren Zeitraum zu stützen.  (14.03.2020)

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