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Coronavirus: Wer muss schließen?

Aktueller Stand (23.03.2020):

Für das Handwerk gilt: Dienstleister*innen und Handwerker*innen können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Laut Aussagen des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums ist das so zu interpretieren, dass Ladengeschäft und Verkauf von Waren nicht erlaubt sind, handwerkliche Dienstleistungen, also das Werkstattgeschäft, aber erlaubt bleiben.

Kosmetikstudios sowie Friseurgeschäfte sind ab sofort geschlossen.

Ebenso geöffnet bleiben Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind  Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,  Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,  Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center - Spielplätze. (17.03.2020)

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