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Mit bestimmten Förderprogrammen können Sie die Digitalisierung in Ihrem Handwerksbetrieb vorantreiben.

Ab 2025Die E-Rechnung wird Pflicht

Hannover.- (see) In Zukunft sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Sie bekommen die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur aus elektronischen Rechnungen.

Die Bundesregierung plant als Starttermin für die E-Rechnungs-Pflicht den 1. Januar 2025. Ab diesem Tage müssen nach den Plänen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können; für die Erstellung und Versendung von elektronischen Rechnungen sollen die Betriebe nach den Plänen noch ein Jahr mehr Zeit erhalten und damit spätestens ab dem 1. Januar 2026 eigene Rechnungen nur noch elektronisch versenden dürfen.

„Das Thema kommt so langsam in Fahrt. Betriebe sind gut beraten sich bereits jetzt damit zu beschäftigen. Denn wenn die Digitalisierung und Vereinheitlichung der Rechnungsformate auch auf lange Sicht eine Entlastung für den Betrieb sei, bedeute das zunächst eine größere Umstellung – und die erfordert einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, Geld und Fachpersonal“, betont Digitalisierungsberater Uwe Brehl von der Handwerkskammer Hannover. „Für den Herbst plane ich eine Veranstaltung dazu. Bis dahin ist die Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“ des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks eine gute Grundlage, die bei der Einführung einer passenden E-Rechnungssoftware im Betrieb helfen soll“, so Brehl. (25.06.2024)

Kontakt:

Uwe Brehl

Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT) - Digitalisierung

Tel. +49 511 34859 525

Fax +49 511 34859 432

brehl--at--hwk-hannover.de