
Shot of the Google fonts website. Web banner size.
Gefahr durch Google FontsDroht Ihnen eine Abmahnung?
Hannover. – (sr) Wer eine Internetseite betreibt, kann für die Website kostenlos Google Schriftarten (Fonts) nutzen. Das ist im Normalfall kein Problem, solange diese Fonts heruntergeladen, lokal gespeichert und von den eigenen Servern auf der Website eingebunden werden. Wer allerdings Google Fonts dynamisch in seinen Internetauftritt einbindet, kann damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen.
Das dynamische Einbinden von Google Fonts ist weit verbreitet, hat jedoch einen Haken: Wann immer ein Besucher eine solche Website aufruft, übermittelt diese Seite die IP-Adresse des Besuchers an Google. Nach einem Urteil des Landgerichts München kann das gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen und zu Abmahnungen führen. Denn laut dem Gericht gehört die IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten, welche nicht ohne das Einverständnis der Betroffenen erhoben und genutzt werden dürfen.
Sie haben bereits eine Abmahnung von betroffenen Privatpersonen oder sogenannten Abmahnkanzleien wegen eines Datenschutzverstoßes durch den Einsatz von Google Fonts erhalten? Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. rät, nicht vorschnell zu reagieren. „Holen Sie sich juristischen Rat. Selbst wenn eine Prüfung ergeben sollte, dass man tatsächlich die dynamische Version von Google Fonts eingebunden hat, stürzt man sich dadurch in nicht notwendige, unkalkulierbare Kostenrisiken. Zumindest aber sollte maximal eine anwaltlich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln, der im Interview von handwerk.com zu dem Thema Google Fonts befragt wurde. Ein weiterer Tipp sei zu prüfen, ob Google Fonts dynamisch in die Website eingebunden sind. Sogenannte Google-Fonts-Checker finden Sie hier:
Weitere Informationen zum Thema Google Fonts erhalten Sie hier:
www.dsw-schutzverband.de/news/massenabmahnungen-bei-google-fonts
Das Interview von handwerk.com mit Rechtsanwalt Christian Solmecke können Sie hier nachlesen:
www.handwerk.com/vorsicht-google-fonts-abmahnung-wegen-dsgvo-verstoss