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Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu.Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus

Hannover (ak). – "Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz. Wichtig ist, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards haben. Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten", erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen wird die Wirtschaft schrittweise wieder in Richtung Vorkrisen-Leistung gelenkt. Dazu empfiehlt die Bundesregierung einen Arbeitsschutzstandard. Die Schutzmaßnahmen sollen den Menschen in der Arbeitswelt während der Corona-Pandemie notwendige Sicherheiten geben. Die Empfehlung beinhaltet unter anderem folgende Punkte:

  • Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
  • Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.

Den vollständigen Arbeitsschutzstandard können Sie sich hier herunterladen:

 Weitere Informationen zum Arbeitsschutz finden Sie auf der Webseite vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.