Das Handwerk lebt vom ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder. Das gilt im besonderen Maße auch für die Handwerkskammer. Handwerkskammer und Ehrenamt

Das Handwerk vertritt seine Interessen selbst. Eine funktionierende handwerkliche Selbstverwaltung ist daher eine absolute Notwendigkeit. Diese ist ohne das große ehrenamtliche Engagement von Handwerker*innen nicht zu erreichen.

Vollversammlung

Das oberste Organ der handwerklichen Selbstverwaltung im Rahmen einer Handwerkskammer ist die Vollversammlung, das handwerkliche Parlament. Dieses „Parlament“ wird alle fünf Jahre aus dem Kreis der im Kammerbezirk aktiven Handwerker*innen neu gewählt.

In der Handwerkskammer Hannover setzt sich die Vollversammlung aus 34 Vertretern der Arbeitgeber*innen und 17 Vertretern der Arbeitnehmer*innen zusammen. Darüber hinaus müssen bei der Vollversammlungswahl auch 102 Stellvertreter*innen bestimmt werden.

Die Handwerker*innen in der Vollversammlung entscheiden in ihren regelmäßig zwei Sitzungen pro Jahr über die grundlegende Ausrichtung der Kammerarbeit und Kammerpolitik sowie über die finanzielle Ausstattung der Verwaltung.

Vorstand

Die Mitglieder der Vollversammlung wählen aus ihren Reihen den ebenfalls ehrenamtlich tätigen Vorstand der Handwerkskammer. In seiner Zuständigkeit liegt die Verwaltung der Handwerkskammer.

Der Vorstand der Handwerkskammer Hannover besteht zur Zeit aus 8 Vertretern der Arbeitgeberseite und 4 Vertretern der Arbeitnehmerseite. An der Spitze des Vorstands stehen der Präsident bzw. die Präsidentin sowie ein/e Stellvertreter*in der Arbeitgeberseite und ein/e Stellvertreter*in der Arbeitnehmerseite.  

Kontakt:

Kerstin Kurlbaum

Assistentin der Hauptgeschäftsführung und des Präsidiums

Tel. +49 511 34859 522

Fax +49 511 34859 488

kurlbaum--at--hwk-hannover.de

Berufsbildungsausschuss

Nicht alle anfallenden Arbeiten können durch die Vollversammlung oder den Vorstand geleistet werden. Berufliche und unternehmerische Erfahrung aus der Handwerkerschaft können auch auf andere Weise in die Arbeit der Kammer und ihrer Verwaltung einfließen.  Dafür kann eine Handwerkskammer Ausschüsse einberufen: den Berufsbildungsausschuss und die Prüfungsausschüsse.

Dem Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer gehören 6 Arbeitgeber*innen, sechs Arbeitnehmer*innen und 6 Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen an. Die Lehrkräfte haben nur eine beratende Stimme. Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Dazu tagt er in der Regel zwei Mal im Jahr. Er beschäftigt sich unter anderem mit Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung im Handwerk, beschließt über Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung und begleitet die Tätigkeit der Ausbildungsberatung und im Prüfungswesen.

Prüfungsausschüsse

Zur Durchführung von Gesellen- und Abschlussprüfungen sowie von Fortbildungs- und Meisterprüfungen hat die Handwerkskammer Hannover diverse Prüfungsausschüsse errichtet. Diese Ausschüsse werden durchweg mit ehrenamtlich tätigen Handwerker*innen besetzt.

Für Gesellenprüfungen werden in der Regel 3 Prüfer*innen sowie Stellvertreter*innen benötigt. Bei den Fortbildungs- und Meisterprüfungen kommen sogar fünf Prüfer*innen zum Einsatz. Die meisten Innungen im Kammerbezirk haben ebenfalls Gesellenprüfungsausschüsse errichtet und sind auf interessierte und geeignete Prüfer*innen angewiesen. Insgesamt sind im Kammerbezirk über 1.500 Prüfer*innen im Einsatz.

Wesentliche Aufgabe der Prüfer*innen ist es, die Leistungen der zu Prüfenden zu bewerten und abschließend über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden. Jedem Ausschuss sitzt ein Vorsitzender/eine Vorsitzende vor, um die Abnahme der Prüfung im Zusammenwirken mit der geschäftsführenden Stelle zu lenken.  Die Aufgaben- und Rollenverteilung wird innerhalb des Prüfungsteams festgelegt, so dass jeder nach seinen Fähigkeiten eingesetzt werden kann.

Kontakt:

Dr. Carl-Michael Vogt

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Tel. +49 511 34859 426

Fax +49 511 34859 432

vogt--at--hwk-hannover.de

Rechnungsprüfungsausschuss

Keine öffentliche Einrichtung wird derart eng kontrolliert wie die Kammern. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein ehrenamtliches Kontrollorgan, dessen Mitglieder durch die Vollversammlung bestimmt werden. Sein Auftrag ist es, den Jahresabschluss zu prüfen und der Vollversammlung von seinem Prüfergebnis zu berichten.

Kontakt:

Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren? Dann wenden Sie sich an: