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Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)

Bis Ende 2014 fördert das Land Niedersachsen mit dem Programm IWiN die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen. Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN) ist ein Programm im Rahmen der niedersächsischen Ziel 3-Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Wer in den Genuss der Förderung kommen kann, wie und wofür Anträge gestellt werden können, wie hoch die Förderung ist und wer Sie bei der Antragstellung unterstützt – das erfahren Sie hier.

Ziel der Förderung:
Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden. Es stehen Finanzmittel des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Was wird gefördert?
Gefördert werden können Weiterbildungsmaßnahmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Dies gilt für einzelne Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen sowie für einzelne Betriebsinhaber/innen von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (ohne Azubis).

Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen sich auf die Vermittlung von Fach-, Sozial- oder Methodenkompetenz beziehen und sollten mindestens 30 Stunden umfassen. Maßnahmen, die der ausschließlichen Vermittlung von Grundkenntnissen dienen, sind nicht förderfähig. Die Maßnahmen sollen der Förderung der Chancengleichheit dienen, so dass ein hoher Frauenanteil bei den Qualifizierungen angestrebt wird.

Wie hoch ist die Förderung?
Über die Höhe der Förderung aus dem ESF entscheidet die Regionale Anlaufstelle für ESF geförderte Weiterbildung auf Grundlage Ihres vorgelegten Antrages. Bis zu 90% der Qualifizierungskosten können gefördert werden. Für Betriebsinhaber ist eine Förderung bis max. 50% der Qualifizierungskosten möglich. Die Förderhöchstgrenze beträgt je Unternehmen 4.000,- € innerhalb eines Kalenderjahres.

Wer kann Anträge stellen?
Alle Handwerksbetriebe und Betriebe, die zu kleinen und mittleren Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter/innen) gehören und ihren Betriebssitz in Niedersachsen haben.

Bitte unbedingt beachten: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn der geplanten Qualifizierung! Die Anträge müssen mindestens drei Wochen vor der rechtsverbindlichen Anmeldung beim Weiterbildungsträger vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen.

Wo stellen Sie den Antrag?
Zur Antragstellung und  Beratung wenden Sie sich bitte an die Regionale Anlaufstelle:

Handwerkskammer Hannover
Förderungs- und Bildungszentrum
Seeweg 4
30827 Garbsen

Fördermöglichkeiten nach dem 31.12.2014

Die IWiN-Förderung läuft zum 31.12.2014 aus.
In der neuen EU-Förderperiode 2014 - 2020 kann das Programm „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)“ nicht fortgesetzt werden, weil Niedersachsen künftig erheblich weniger Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds erhält als bisher. Die Weiterbildung von Beschäftigten wird künftig trotzdem gefördert. Dafür entwickelt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ein neues Förderprogramm (Arbeitstitel „Weiterbildung in Niedersachsen“). Ein Schwerpunkt dieses Programms soll die Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte sein. Es ist vorgesehen, dass die Förderung von Ihrem Unternehmen bei der NBank beantragt wird. Ihr Unternehmen soll damit einen direkten Zugang zur Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

Die Förderung nach dem neuen Förderprogramm beginnt voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2015.

Weitere Informationen:
www.iwin-niedersachsen.de

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Marlene Schulz

Linda Horn

Hülya Günay-Adler