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Inklusionsinstrument Budget für Arbeit (BfA)

Hannover.-(see) Das Budget für Arbeit ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu wechseln. Das ist eine zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Menschen mit Behinderungen, die am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt sind, sind wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die motiviert und engagiert arbeiten.
  • Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entlastet.
  • Bei allen Fragen im Umfeld der Beschäftigung erhalten die Unternehmen kompetente fachliche Begleitung.
  • Das Budget für Arbeit ermöglicht eine finanzielle Unterstützung einer solchen Beschäftigung.
  • Als Unternehmen zeigen Sie Ihre soziale Verantwortungsbereitschaft.

Leistungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

  • Lohnkostenzuschuss bis zur Höhe von 75% des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes
  • Übernahme der Kosten für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung.
  • Zuschuss in Höhe von monatlich 250 Euro pro bewilligtem Budget für Arbeit für die Dauer von zwei Jahren, sofern die gesetzliche Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bereits erfüllt ist oder keine besteht.

Wie finde ich geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

Wenden Sie sich an eine Werkstatt für behinderte Menschen bzw. andere Leistungsanbieter vor Ort oder an das Sozialamt des für Ihren Standort zuständigen Landkreises bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt.

Ansprechpartnerin:

Stefanie Hanke

Ausbildungsberaterin

Tel. +49 511 34859 492

Fax +49 511 34859 432

hanke--at--hwk-hannover.de