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Klimapaket bringt energetische Sanierung voran

Hannover.- (ah) Zum Jahresbeginn ist die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung in Kraft getreten. Die Förderung entspricht in weiten Teilen den seit Jahren erhobene energiepolitische Forderung des Handwerks.

Gefördert werden dabei Maßnahmen zur energetischen Sanierung bei Gebäuden, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Absetzbar sind dabei 20 Prozent der Kosten für die Installation, Inbetriebnahme etc. durch Fachbetriebe sowie die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten. Insgesamt kann sich für einen Kunden die tarifliche Einkommensteuer gestaffelt um bis zu 40.000 Euro verringern. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört auch die Baubegleitung durch Energieberater oder durch Handwerker, die nach §21 Energieeinsparverordnung Energieausweise für bestehende Wohngebäude ausstellen dürfen.

Gleichzeitig wurden mit Beginn des Jahres die Fördersätze und -bedingungen für das „Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie im Wärmemarkt (MAP)“ angepasst. (27.01.2020)

Ansprechpartner:

Dr. Frank-Peter Ahlers

Abteilungsleiter Zentrum für Umweltschutz

Tel. +49 511 34859 497

Fax +49 511 34859 432

ahlers--at--hwk-hannover.de

 Eine Übersicht mit den aktuellen Änderungen in den Bundesförderprogrammen, den Fördervoraussetzungen und den technischen Mindestanforderungen steht unten zum Download bereit.