2022
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Wir haben die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel für Sie zusammengefasst.Neue Gesetze 2022: Das ändert sich

Ausbildungsprämie

Betriebe, die während der Corona Pandemie weiter ausgebildet oder sogar neue Ausbildungsplätze geschaffen haben, können Prämien bei der Agentur für Arbeit beantragen. Voraussetzung ist aber, dass die Betriebe selbst durch Corona betroffen waren, etwa durch Kurzarbeit oder Umsatzeinbußen.

Das gilt für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Mai 2022 beginnen. Bis zu drei Monate nach erfolgreichem Ende der Probezeit können die Ausbildungsveträge bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Die reguläre Ausbildungsprämie liegt bei 4.000 Euro pro Ausbildungsvertrag. Für neu geschaffene Ausbildungsplätze gibt es mit der Ausbildungsprämie plus sogar 6.000 Euro. Mehr Infos

Corona-Bonus

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben noch bis einschließlich März 2022 die Möglichkeit ihren Beschäftigten eine steuerfreie Corona-Prämie von insgesamt 1.500 Euro zu zahlen. Jeder Beschäftigte in Deutschland kann den Bonus erhalten, auch diejenigen, die bereits 2020 eine Sonderzahlung erhalten haben. Das heißt zwar nicht, dass den Mitarbeitern 2022 erneut eine Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro ausgezahlt werden kann, aber wer 2020 und/oder 2021 seinen Beschäftigten vielleicht 200 Euro zusätzlich zum Lohn spendiert hat und jetzt noch etwas "nachschießen" möchte oder wer sich erst jetzt dazu entschließt, eine solche Prämie auszuzahlen, hat bis Ende März 2022 Zeit. Die Zahlung von mehreren Teilraten bis zu insgesamt 1.500 Euro soll auf diesem Weg möglich sein. 

Corona-Hilfen

Ebenfalls bis Ende März 2022 werden die Corona-Hilfen für Unternehmen als Überbrückungshilfe IV sowie die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständigen verlängert. Hier gibt es ausführliche Infos zu den Corona-Finanzhilfen.

CO2-Bepreisung

Ab 1. Januar steigt die CO2-Bepreisung: 30 Cent mehr pro Tonne CO2 kosten die klimaschädlichen fossilen Brennstoffe nun. Pro Liter werden Benzin um 8,4 Cent, Heizöl und Diesel um 9,4 Cent teurer. Der Erdgaspreis steigt um 7 Cent pro 10 Kilowattstunden (kWh).

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage wurde von 6,5 ct/kWh ab Januar 2022 auf 3,723 ct/kWh abgesenkt. Im Vergleich zum Vorjahr sank die EEG-Umlage also um 2,8 ct/kWh bzw. 43 Prozent. Die neue Ampelkoalition plant die Abschaffung der EEG-Umlage bis 2023.

Elektrogesetz

Seit 1. Januar 2022 etabliert das neue Elektrogesetz neue Rücknahmepflichten im Handel. Verbraucher können ihre alten Elektrogeräte jetzt immer kostenlos an einen Händler zurückgeben oder -senden – also auch beim Online-Händler – sofern dieser über eine Lager- oder Versandfläche von 400 Quadratmetern verfügt. Bei dazu verpflichteten Händlern können pro Rückgabe jeweils bis zu drei Altgeräte bis zu einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimeter je Geräteart entsorgt werden, ohne dass ein Neukauf notwendig ist.

Elektronische Krankschreibung

Seit dem 1. Januar2022 müssen Ärztinnen und Ärzte Krankmeldungen elektronisch an die Krankenkasse senden. Ab dem 1. Juli 2022 werden auch Unternehmen in die digitale Übermittlung aufgenommen. Angestellte müssen also ab Mitte des Jahres ihre AU nicht mehr in Papierform vorlegen.

Homeoffice-Pauschale

Steuerpflichtige können 2020 und 2021 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen, maximal jedoch 600 Euro. Diesen Wert erreicht man nach 120 Tagen im Homeoffice.

Von der Steuerpauschale profitieren auch Handwerkerinnen und Handwerker, die ihre Rechnungen oder Kostenvoranschläge im heimischen Wohnzimmer bearbeiten. Die Homeoffice-Pauschale ist übrigens Teil der Werbungskosten-Pauschale. Die maximal 600 Euro gibt es also nicht zusätzlich zur Werbungskosten-Pauschale von 1.000 Euro

Inklusion und Barrierefreiheit

Aus Sorge vor Mehrarbeit scheuen sich viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber davor, Menschen mit Behinderung einzustellen. Daher gibt es seit dem 1. Januar 2022 Ansprechstellen zum Thema Gleichstellung, Inklusion und Barrierefreiheit (z.B. bei den örtlichen Integrations- und Inklusionsämtern). Diese sollen sowohl bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, als auch bei Anträgen von Förder- und Unterstützungsleistungen den Betrieben beratend zur Seite stehen.

Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter

Betriebe, die 2022 und 2023 in Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter investieren, sollen laut Koalitionsvertrag einen Anteil der entsprechenden Herstellungs- und Anschaffungskosten vom steuerlichen Gewinn abziehen können.

Kurzarbeit

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld ist erneut um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert worden. Hier finden Sie die ausführlichen Infos.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro gestiegen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro soll ebenfalls noch dieses Jahr geschehen, ein Datum gibt es dafür jedoch noch nicht.

Darüber hinaus gibt es seit dem 1 Januar Erhöhungen in folgenden Branchen: Dachdecker (ungelernte Angestellte: 13 Euro; Dachdeckergesellinnen und –gesellen: 14,50 Euro), Elektrohandwerk (12,90 Euro), Gebäudereinigung (11,55 Euro) und Gerüstbauer (12,85 Euro).

Mindestvergütung für Auszubildende

Auch Auszubildende, die außerhalb der Tarifbindung liegen und ihre Ausbildung ab dem 1. Januar 2022 beginnen, können sich über eine Erhöhung der Mindestvergütung freuen. In diesem Jahr steigt sie von 550 auf 585 Euro, 2023 soll sie in einem zweiten Schritt auf 620 Euro steigen. Azubis im zweiten Lehrjahr bekommen jeweils 18 Prozent mehr, im dritten Lehrjahr 35 Prozent und im vierten 40 Prozent mehr. Für 2022 wären das 690 Euro im zweiten, 790 Euro im dritten und 819 Euro im vierten Lehrjahr.

Minijob

Betriebe sind ab 2022 verpflichtet, die Steuer-ID aller gewerblichen Minijobber auch über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale zu übermitteln – unabhängig davon, ob die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale gezahlt oder eine individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornimmt.

Außerdem sinken im gewerblichen Bereich die Abgaben für Minijobs: Zum 1. Januar wurde die U1-Umlage auf 0,9 und die U2-Umlage auf 0,29 Prozent des Arbeiterentgelts gesenkt.

Steuerstundung

Verschiedene steuerliche Hilfen, die im Frühjahr 2020 als Sofortmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie beschlossen wurden, werden auch in 2022 verlängert. Steuerzahler, die durch die Corona-Krise nachweislich stark betroffen sind, können zum Beispiel noch bis zum 31. Januar 2022 bei ihrem Finanzamt unter erleichterten Bedingungen einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Die Stundungen werden dann bis zum 31. März 2022 gewährt. Darüber hinaus können Anschlussstundungen und  Ratenzahlungen gewährt werden. Betroffene können zudem bis zum 30. Juni Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen.

Ansprechpartner für den Bereich Ausbildung:
Ansprechpartner für den Bereich Betriebsführung:

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter ökonomische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 464

Fax +49 511 34859 432

lankau--at--hwk-hannover.de

Anspechpartner für den Bereich Klimaschutz/Nachhaltigkeit:

Dr. Frank-Peter Ahlers

Abteilungsleiter Zentrum für Umweltschutz

Tel. +49 511 34859 497

Fax +49 511 34859 432

ahlers--at--hwk-hannover.de