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Kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise noch immer mit Umsatzeinbußen kämpfen, können erneut Zuschüsse des Bundes erhalten.Neue Überbrückungshilfe für Betriebe

Hannover.- (see) Das Anfang Juni von der Bundesregierung beschlossen Konjunkturprogramm beinhaltet Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise ihren Betrieb zum Teil oder vollständig einstellen mussten und somit Umsatzausfälle zu verzeichnen hatten und weiterhin haben. Für diese Unternehmen werden nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro bereitgestellt. Das Programm läuft von Juni bis August 2020.

Die wichtigsten Punkte im Überblick
  • Die Antragstellung muss über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer laufen.
  • Unternehmen und Soloselbständige, die in den Monaten April und Mai zusammengenommen einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten zu verbuchen hatten, können die Überbrückungshilfe beantragen.
  • Unternehmen (inkl. Soloselbständige), die nach April 2019 gegründet wurden, können die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranziehen.
  • Betriebe, die bereits Soforthilfe erhalten haben und weiter betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Ausgenommen sind Fixkosten, sie werden - auch bei Überschneidungen des Förderzeitraums – nur einmal gezahlt.
  • Förderfähig sind fortlaufende betriebliche Ausgaben wie z. B. Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, Ausgaben für notwendige Instandhaltungsarbeiten, betriebliche Nebenkosten (Elektrizität, Wasser, Heizung aber auch Reinigung und Hygienemaßnahmen), Kosten für Auszubildende, Personalkosten (anteilig und sofern kein KuG). Lebenshaltungskosten zählen nach wie vor nicht dazu – hier greift SGB II.
  • Wie hoch fällt die Förderung aus?
    80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
    50% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
    40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40% und unter 50%
  • Zeitlicher Bezugsrahmen für die Umsatzeinbrüche sind die Monate Juni, Juli und August 2020.
  • Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Förderbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigen 15.000 Euro für drei Monate.


Ansprechpartner:

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter ökonomische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 464

Fax +49 511 34859 432

lankau--at--hwk-hannover.de



Wichtig

Alle Antragsteller*innen müssen ihren Antrag über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer stellen.

Eine eigenständige Beantragung ist nicht möglich.



Auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie weitere Infos.