
Installation eines Photovoltaikanlage
Niedersachsen verringert Abstandsregelungen für Photovoltaikanlagen
Hannover (ak). - Die niedersächsische Landesregierung hat zum 01. Juni 2022 die Abstandsgrenzen für Photovoltaikanlagen zu Nachbargebäuden deutlich verringert. Wenn Außenseiten und Unterkonstruktionen der Anlagen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, genügt demnach nur noch ein Abstand von 50 cm (vorher 1,25 m Mindestabstand). Dachintegrierte Photovoltaikanlagen müssen nur noch die Anforderungen an eine harte Bedachung erfüllen, ein Abstand zum Nachbargebäude ist damit nicht mehr erforderlich.
"Mit der Änderung der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächischen Bauordnung (DVO-NBauO) sind für Anlagen auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften, aber auch bei aneinander gereihten Wohn- und Gewerbegebäuden Grundlagen geschaffen worden, um rechtssicher größere Flächen für Anlagen nutzen zu können und Anlagen kostengünstiger errichten zu können", erklärt Dr. Frank-Peter Ahlers, Leiter des Zentrums für Umweltschutz der Handwerkskammer Hannover.
Die DVO-NBauO (sowie alle weiteren Vorschiften zur NBauO) finden Sie hier
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