
Installation eines Photovoltaikanlage
Niedersachsen verringert Abstandsregelungen für Photovoltaikanlagen
Hannover (ak). - Das Land Niedersachsen hatte im März 2023 die Mindestabstände für Photovoltaikanlagen zu Nachbargebäuden bereits auf 50 cm reduziert. Mit der aktuellen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist jetzt der Abstand zu Brandschutzwänden auf Null reduziert worden - vorausgesetzt der Abstand zwischen Geländeoberfläche und Fußboden des höchsten Zimmers beträgt weniger als 7 Meter. Nur bei höheren Gebäuden (sog. Gebäudeklassen 4 und 5) ist weiterhin ein Abstand von 50 cm einzuhalten.
"Mit der Änderung der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächischen Bauordnung (DVO-NBauO) sind für Anlagen auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften, aber auch bei aneinander gereihten Wohn- und Gewerbegebäuden Grundlagen geschaffen worden, um rechtssicher größere Flächen für Anlagen nutzen zu können und Anlagen kostengünstiger errichten zu können", erklärt Dr. Frank-Peter Ahlers, Leiter des Zentrums für Umweltschutz der Handwerkskammer Hannover.
Die DVO-NBauO (sowie alle weiteren Vorschiften zur NBauO) finden Sie hier.
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