Prüfungsrecht

Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Prüfungen sind aufwendig, viele rechtliche Vorgaben sind zu beachten. Welche Rechte und Mitwirkungspflichten haben Lehrling, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Prüferinnen und Prüfer? Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung erfüllt werden? Was ist, wenn man während der Prüfung erkrankt? Wie oft darf ich wiederholen? Gibt es Ausgleichsmöglichkeiten bei Rechtschreibschwäche? In diesen und vielen anderen Fragen und in konkreten Problemfällen beraten wir Sie gern.

Wenn Sie jetzt Lust bekommen haben und sich für das Amt des Prüfers interessieren, dann melden Sie sich gerne bei uns. Bei uns erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um als Prüferin oder Prüfer in der Gesellenprüfung oder bei Meisterprüfungen berufen werden zu können.

Kontakt:

Dr. Carl-Michael Vogt

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Tel. +49 511 34859 426

Fax +49 511 34859 432

vogt--at--hwk-hannover.de