Coronavirus Maske
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So bereiten sich die Friseure auf die Öffnung vor

Hannover.- (see) Das gesamte Friseurhandwerk bereitet sich mit Hochdruck auf den bevorstehenden Re-Start der Branche Anfang Mai 2020 vor. Angesichts der Corona Pandemie stehen dabei die Sicherheit und der Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeitenden an erster Stelle.

Entsprechend des Auftrags der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder hat die zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) verbindliche Pandemie-Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk definiert.

Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen und räumliche Vorgaben.  Zu den verpflichtenden Maßnahmen in Deutschland gehören unter anderem:

  • Mund-Nasen-Schutz für Beschäftigte und Kundschaft
  • Obligatorisches Haarewaschen im Salon
  • Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Friseurarbeitsplätzen
  • Abschaffung von Wartezonen
  • Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde
  • Optimierte Lüftung
  • Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz
  • Erhebung von Kundendaten

Die Erhebung von Kundendaten ist notwendig, damit Gesundheitsämter im Infektionsfall nachträglich Infektionsketten nachverfolgen können. Wichtig zu beachten sind folgende Punkte:

  • Es sind solche Daten zu erheben, die es den Gesundheitsämtern ermöglichen, die Kunden im Falle eines Infektionsfalls zu kontaktieren sowie die Uhrzeit der Dienstleistungserbringung.
  • Eine Einwilligung der Kunden ist nicht erforderlich.
  • Wie bei jeder Erhebung von Daten müssen Kunden auch in diesem Fall darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen Grundlage die Daten erhoben und genutzt werden. 

Ein Muster für einen Erhebungsbogen samt erforderlicher Informationspflichten finden Sie anhängend als Download. (30.04.2020)

Die BGW hat eine Hotline eingerichtet, um bei der betrieblichen Umsetzung zu unterstützen:

Tel. 040 202 070 - 18 80, Montag - Donnerstag 7.30 - 16 Uhr und Freitag 7.30 - 14.30 Uhr.



Detailliertere Infos entnehmen Sie bitte der angehängten Datei.

Mustervordruck für die Erhebung von Kundendaten

Datenschutzhinweise zur Erhebung von Kundendaten