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Wichtige Änderungen zum Transparenzregister

Hannover (jk). - Das Transparenzregister wurde 2017 in Deutschland zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Zweck des Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Führung eines elektronischen Registers, in welchem die Rechts- und Kontrollstrukturen zu den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen nachvollzogen werden können.

Erfasst werden die sogenannten "wirtschaftlich Berechtigten". Als wirtschaftlich Berechtigter zählt man als Anteilseigner, der mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile einer Gesellschaft hält oder wenn eine natürliche Person mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an einer Gesellschaft kontrolliert.

Mit den Gesetzesänderungen zum 01. August 2021 ist die sogenannte Mitteilungsfiktion weggefallen und das Transparenzregister wurde zum Vollregister. Das bedeutet, dass kein Hinweis mehr auf die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus bestehenden elektronisch abrufbaren Eintragungen in anderen Registern, wie beispielsweise dem Handels- oder Vereinsregister, ausreichend ist.

Wichtig: Die frühere Ausnahme von der Meldepflicht und Fiktion galt nur dann, soweit die Gesellschafterliste im elektronischen Handelsregister und nicht nur in Papierform in der Registerakte vorliegt.

In der Folge müssen alle

  • Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH UG (haftungsbeschränkt), Genossenschaft
  • Eingetragene Personengesellschaften wie OHG und KG

eigenständig die wirtschaftlich Berechtigten bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH im Transparenzregister melden und Änderungen mitteilen.

Keine Meldepflicht besteht für Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute GbR und stille Gesellschaft.

Als Übergangsfrist bzw. als äußerste Frist zur Vornahme der Meldung gelten:

  • AG, SE, KGaA                                                                                              31. März 2022
  • GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Genossenschaft                     30. Juni 2022
  • in allen anderen Fällen                                                                           31. Dezember 2022

Das Transparenzregister bietet kostenlose Servicenummern

Registrierungen: 0 800 - 1234 337           

Eintragungen:  0 800 - 1234 350           

oder per Mail an service@transparenzregister.de

Außerdem ist hier auf der Seite des Transparenzregisters eine Kurzanleitung erhältlich.

 Ansprechpartner:

Jens Kobelt

Abteilungsleiter Recht und Handwerksrolle

Tel. +49 511 34859 456

Fax +49 511 34859 432

kobelt--at--hwk-hannover.de