Handwerkskammer Hannover

AusbildungWas machen Ausbildungsbotschafter?

Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter sind Azubis ab dem 2. Lehrjahr. Gemeinsam mit dem Team Nachwuchsgewinnung der Handwerkskammer Hannover informieren sie in ihrer Region über eine Ausbildung im Handwerk. Meist besuchen sie dafür Schulklassen. Manchmal sind sie auch auf Messen oder anderen Veranstaltungen dabei.

Die Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter erzählen Schülerinnen und Schülern ab der 9. Klasse auf Augenhöhe von ihrem Ausbildungsberuf und ihrem Arbeitsalltag. Sie zeigen Beispiele aus ihrem Berufsalltag und berichten, was ihnen an ihrem Beruf gefällt und wie sie zu ihrer Ausbildung gekommen sind. So bekommen die Schülerinnen und Schüler erste Ideen für passende Praktika und Ausbildungsplätze.

Für Schulen

Berufsorientierung direkt aus der Praxis: Unsere Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter besuchen Schulen und geben Schülerinnen und Schülern authentische Einblicke in die Ausbildung und die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten im Handwerk.

In einem 90-minütigen Einsatz informieren sie über Handwerksberufe, die duale Ausbildung und Karrierewege im Handwerk. Anschließend berichten sie aus ihrem eigenen Ausbildungsalltag und kommen mit den Schülerinnen und Schülern ins Gespräch.

Sie möchten Ihren Schülerinnen und Schülern das Handwerk praxisnah näherbringen? Dann laden Sie unsere Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter in Ihren Unterricht ein.

Melden Sie sich unter Mail: nachwuchsgewinnung@hwk-hannover.de. 

 Kontakt

Anna Krippner

Beraterin Nachwuchsgewinnung und Berufsorientierung im Handwerk

Tel. +49 511 34859 490

Fax +49 511 34859 432

a.krippner--at--hwk-hannover.de

Informationen für Betriebe

Warum lohnt es sich Azubis als Ausbildungsbotschafter anzumelden?

  • Werbung für Ihren Betrieb: Ihr Ausbildungsbotschafter macht Ihren Betrieb bei Jugendlichen als möglichen Ausbildungsbetrieb bekannt. So kennen interessierte Jugendliche Ihren Betrieb bereits aus dem Unterricht und können bei der Suche nach einem Praktikums- oder Ausbildungsplatz direkt auf Sie zukommen. Das verschafft Ihnen einen Vorteil bei der Gewinnung von Nachwuchs.
  • Wichtige Erfahrungen sammeln: Als Ausbildungsbotschafter übt Ihr Azubi, sicher vor kleinen und großen Gruppen aufzutreten. Das hilft unter anderem bei Präsentationen, mündlichen Prüfungen und Kundengesprächen.

Was muss ich als Betrieb leisten?

Für den Einsatz sowie die An- und Abreise müssen Sie Ihre Ausbildungsbotschafterin bzw. Ihren Ausbildungsbotschafter freistellen. Die Einsätze finden in der Regel morgens oder vormittags in der Region statt.

Keine Sorge: Wir planen Einsätze bevorzugt mit Betrieben aus der Region der anfragenden Schule. Daher werden Sie nicht bei jedem Einsatz angefragt.

Voraussetzungen

  • Mindestens im 2. Lehrjahr
  • Ausreichende Deutschkenntnisse, um den eigenen Werdegang und Ausbildungsberuf vorzustellen
  • Freude am Sprechen vor Gruppen – egal ob vor kleinen oder größeren Gruppen
  • Begeisterung für den eigenen Ausbildungsberuf

Sie haben Interesse, Ausbildungsbotschafterin oder Ausbildungsbotschafter zu werden oder eine Person aus Ihrem Betrieb dafür anzumelden? Dann füllen Sie einfach das folgende Anmeldeformular aus.



Registrierungsbogen für Ausbildungsbotschafter*innen

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!

Im Ausbildungsberuf vorab ein Praktikum absolviert:*
Führerschein vorhanden*
Bitte ankreuzen, falls zutreffend

1. Einverständniserklärung zur Anfertigung und Veröffentlichung von Bild und Ton

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass ich bei Einsätzen als Ausbildungsbotschafter*in in Bild (z. B. Film und/oder Foto) und Ton von der HWK oder einem beauftragten Dritten aufgenommen werde. Die Zustimmung umfasst auch Aufnahmen der von mir geschaffenen Werkstücke sowie von Aufführungen, Vorträgen oder ähnlichen Darbietungen, an denen ich mitwirke (alles insgesamt im Folgenden „Aufnahmen“ genannt).


Ich räume der HWK hiermit das unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte sowie ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die Aufnahmen in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu verwenden. Die HWK ist berechtigt, die Aufnahmen umzugestalten, zu synchronisieren, mit anderen Werken und Materialien zu verbinden und in jeder Form zu bearbeiten. Eine Verwendung für kommerzielle Produktwerbung sonstiger Dritter ist ausgeschlossen. Zu einer Nutzung der Aufnahmen ist die Handwerkskammer nicht verpflichtet. Ich weiß, dass es nach Anfertigung der Aufnahmen für die Nutzung keiner weiteren Genehmigung durch mich bedarf. Ich erkenne an, dass ich für die Aufnahmen keine Vergütung erhalte.

Einwilligungserklärung Datenschutz

Unter www.hwk-hannover.de/datenschutz habe ich die Informationen der Handwerkskammer Hannover zur Kenntnis genommen und willige in die Verarbeitung meiner hier freiwillig angegebenen Daten zu dem hiesigen Anlass bzw. Zweck und allen damit zusammenhängen Vorgängen ein.

Widerruf

Unter www.hwk-hannover.de/widerrufsbelehrung habe ich die Informationen der Handwerkskammer Hannover zur Kenntnis genommen.