Arbeiten im HandwerkAnerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und Berufserfahrung
Wenn Sie Ihren Berufsabschluss im Ausland gemacht haben oder Berufserfahrung ohne einen Abschluss dort gesammelt haben, können Sie sich Ihren Abschluss und Ihre Berufserfahrung für die Arbeit in Deutschland anerkennen lassen.
Diese beiden Möglichkeiten der Anerkennung gibt es:
Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Sie haben einen staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss im Handwerk und möchte ihn in Deutschland anerkennen lassen? Dann ist die Handwerkskammer Hannover der richtige Ansprechpartner für Sie.
Wie funktioniert das Verfahren?
Im Anerkennungsverfahren vergleichen wir Ihre ausländische Berufsausbildung mit einer deutschen Berufsausbildung. Wenn Sie darüber hinaus noch Berufserfahrung gesammelt haben, kann das beim Ausgleich von Unterschieden hilfreich sein.
Zum Abschluss des Verfahrens stellen wir Ihnen einen Bescheid über die volle oder teilweise Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses aus. Bei voller Gleichwertigkeit sind Sie inländischen Absolventen rechtlich gleichgestellt. Bei teilweiser Gleichwertigkeit können Sie sich nachqualifizieren und danach einen neuen Antrag stellen.
Vorteile
Der Bescheid hilft Ihnen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Zudem haben Sie bei voller Gleichwertigkeit Ansprüche auf entsprechende tarifliche Einordnung.
Kosten
Das Verfahren kostet derzeit zwischen 100 bis 600 Euro je nach Verfahrensaufwand. Zusätzliche Kosten können durch weitergehende praxisorientierte Analysen (z.B. Arbeitsproben) entstehen.
Beratung
Sie leben in Deutschland?
Für einen persönlichen Beratungstermin zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses hat die IHK eine Erstanlaufstelle eingerichtet. Die Erstanlaufstelle berät Sie zum Anerkennungsverfahren und den Fördermöglichkeiten. Diese Beratung ist kostenfrei.
Für einen Beratungstermin melden Sie sich bitte bei den Beratern der Erstanlaufstelle:
IQ Anerkennungsberatung IHK Hannover
Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover
Tel. (0511) 3107 - 517
Fax (0511) 3107 - 422
E-Mail anerkennungsberatung@hannover.ihk.de
Sie leben im Ausland?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, dann reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Anerkennungsstelle der Handwerksammer Hannover ein, idealerweise per Email (anerkennungsberatung@hwk-hannover.de):
- ausgefülltes Anmeldeformular
- tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
- Ausbildungsnachweise wie z.B. Berufsschulzeugnisse, Gesellenbrief oder Meisterbrief aus Ihrem Herkunftsland mit Übersetzung
- Arbeitszeugnisse mit detaillierter Tätigkeitsbeschreibung, Referenzschreiben usw. mit Übersetzung
Nach Durchsicht der Unterlagen melden wir uns bei Ihnen. Wir informieren Sie dann, wie es weitergeht.
Wichtig: Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer sein.
Kontakt
Juristische Mitarbeiterin
Tel. +49 511 34859 418
Fax +49 511 34859 432
Juristische Mitarbeiterin
Tel. +49 511 34859 423
Fax +49 511 34859 432
anerkennungsberatung@hwk-hannover.de
Weitere Informationen zur Anmeldung und zu Unterlagen, die Sie bei der Erstanlaufstelle einreichen müssen, finden Sie hier.
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Validierung von ausländischer Berufserfahrung
Viele Menschen ohne formalen Berufsabschluss haben es im Arbeitsleben schwer. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihre fachlichen Fähigkeiten und ihre praktische Erfahrung. Langjährige Berufserfahrung im Handwerk kann jedoch in einem geregelten Verfahren geprüft und bescheinigt werden.
So eröffnen sich neue Möglichkeiten für den Einstieg in das Berufsbildungssystem und für die berufliche Weiterentwicklung. Gleichzeitig können neue Fachkräftepotenziale für das Handwerk erschlossen werden.
So wird ein Validierungsnachweis angewendet:
Bei vollständiger Vergleichbarkeit:
- Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Stärkung des Vertrauens in das eigene Wissen und Können
- Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, da Arbeitgeber praktische Fähigkeiten besser einschätzen können
- Möglichkeit zur passgenauen Weiterqualifizierung z.B. zur externen Gesellenprüfung
- Anschluss an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
Bei überwiegender Vergleichbarkeit:
- Möglichkeit einer Nachqualifizierung
- Anschließendes Ergänzungsverfahren innerhalb von fünf Jahren zur Erreichung der vollständigen Vergleichbarkeit
Häufig gestellte Fragen
1. An wen richtet sich das Validierungsverfahren?
Das Verfahren richtet sich an Erwachsene
- mit mehrjähriger Berufserfahrung,
- ohne Berufsabschluss im ausgeübten Beruf,
- mit Interesse an einem Nachweis über ihre Kompetenzen,
- für die eine Externenprüfung (noch) nicht infrage kommt.
2. Welche Voraussetzungen müssen für eine Teilnahme am Validierungsverfahren erfüllt sein?
- Die Teilnahme ist erst ab 25 Jahren möglich.
- Der Arbeits- bzw. der Wohnort muss sich im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer Hannover befinden. Mit dem Kammerfinder können Sie überprüfen, ob wir für Ihren Ort zuständig sind.
- Die Arbeitserfahrung muss widerspiegeln, dass der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin umfassend in einem Betrieb eingesetzt wurde (nachweisbare berufliche Praxis im relevanten Handwerksberuf in der Regel mindestens 4,5– 5 Jahre) und alle wesentlichen Tätigkeiten des Berufsbildes auf Gesellenebene praktisch in einem Betrieb durchgeführt hat. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
- Ausbildung:
- Es muss sich um einen anerkannten Beruf handeln.
- Es darf keine abgeschlossene Ausbildung in diesem Beruf bestehen, weder im In- noch im Ausland.
- Es wird aktuell keine Ausbildung im gewünschten Beruf durchlaufen.
- Sie müssen Deutsch mindestens auf B2-Niveau sprechen, um Inhalte zu verstehen und das Verfahren sicher zu durchlaufen.
3. Was benötige ich für die Beratung?
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- ausgefüllter Beratungsbogen (siehe unten)
- tabellarischer Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber mit detaillierter Tätigkeitsbeschreibung
- gegebenenfalls ein Zwischenzeugnis vom aktuellen Arbeitgeber mit Tätigkeitsbeschreibung
- Nachweise über berufliche Schulungen und Weiterbildungen
Die Unterlagen können Sie als PDF-Datei per E-Mail an validierung@hwk-hannover.de oder postalisch einreichen.
4. Ermöglicht das positive Ergebnis eines Validierungsverfahrens die Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk?
Das Ergebnis berechtigt nicht zur selbstständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks. Es dient als Nachweis Ihrer praktisch erworbenen beruflichen Kompetenzen.
5. Welches Sprachniveau wird für das Validierungsverfahren benötigt?
Für die Teilnahme am Validierungsverfahren sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich, um die fachlichen Inhalte zu verstehen und die Verfahrensschritte sicher durchlaufen zu können. Empfohlen wird ein Sprachniveau von mindestens B2.
6. Führt das Verfahren zu einem anerkannten Berufs- bzw. Gesellenabschluss?
Nein. Das Validierungsverfahren verleiht keinen formalen Berufs- oder Gesellenabschluss. Es zeigt jedoch transparent, welche praktischen Fähigkeiten Sie bereits erworben haben und macht deutlich, was Sie beruflich können.
7. Welche Auswirkungen hat das Ergebnis auf den Gehaltsanspruch?
Das Ergebnis begründet keine automatischen tariflichen oder rechtlichen Ansprüche.
8. Welche Berufserfahrung wird für die Zulassung berücksichtigt?
Voraussetzung für die Teilnahme am Validierungsverfahren ist eine umfassende praktische Tätigkeit, die überwiegende Teile des jeweiligen Berufsbildes abdeckt. Reine Aushilfstätigkeiten in begrenztem Umfang reichen nicht aus. Zudem muss die Dauer der Berufstätigkeit mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer betragen. Eine individuelle Beratung wird empfohlen.
9. Welche beruflichen Tätigkeitsbereich müssen im Friseurhandwerk nachgewiesen werden? Sind Tätigkeiten nur im Herren- oder Damenbereich ausreichend?
Voraussetzung ist eine praktische Tätigkeit, die überwiegende Teile des Berufsbildes im Friseurhandwerk abdeckt. Dazu gehört das wesentliche Tätigkeitsspektrum sowohl im Damen- als auch im Herrenbereich. Eine einseitige Tätigkeit, beispielsweise ausschließlich im Herrenbereich, reicht für die Teilnahme am Validierungsverfahren nicht aus.
10. Wie hoch sind die Kosten für das Verfahren und welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Die Kosten können bis zu 2.000 € betragen. Derzeit bestehen keine gesetzlichen Fördermöglichkeiten.
11. Wie kann ich das Validierungszeugnis nutzen?
Das Validierungszeugnis bestätigt die berufliche Handlungsfähigkeit, verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und kann für Weiterqualifizierungen genutzt werden, zum Beispiel für die externe Prüfung auf Gesellenebene.
Sie interessieren sich für das Validierungsverfahren und möchten eine individuelle Beratung? Bitte füllen Sie dazu unser Kontaktformular aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch:
Kontaktformular Validierung
Kontakt:
validierung@hwk-hannover.de
Sie möchten eine Beratung in Anspruch nehmen? Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus.